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Pressemitteilung vom 26.07.2024
Region
Westerwald: Immer mehr Senioren beantragen Grundsicherung
Die Zahl der älteren Menschen im Westerwald, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, steigt deutlich. Der Senioren- und Behindertenrat (SBR) Westerwald hat sich mit der prekären Situation auseinandergesetzt.
Symbolfoto (Foto: Pixabay)Westerwaldkreis. Laut einer Pressemitteilung des SBR Westerwald reicht für immer mehr ältere Menschen die Rente nicht mehr aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies betrifft auch den Westerwaldkreis, wo die Zahl der Betroffenen spürbar ansteigt.

Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung in Deutschland, die älteren Menschen gewährt wird, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern. Sie setzt ein, sobald Personen das Rentenalter erreicht haben und ihr Einkommen einschließlich etwaiger Rentenansprüche nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wie es im Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt ist.

Uli Schmidt, Mitglied des Kreissozialausschusses und Teil des SBR, hatte die Kreisverwaltung um kreisbezogene Daten zum Thema gebeten. Demnach ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen: von 1.264 im Jahr 2014 über 1.847 im Jahr 2019 bis zu 2.208 im Jahr 2023.

Der Anstieg der Fallzahlen hat laut der Kreisverwaltung verschiedene Gründe: Vor fünf Jahren gab es Steigerungen wegen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und zuletzt wegen geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Zudem haben die Corona-Regelungen, Mietsteigerungen und Regelsatzanhebungen zu höheren Aufwendungen geführt.

Die Kosten für die Grundsicherung sind in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen. Bis 2019 wurden die Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt zusammen ausgewiesen und stiegen von 6,7 auf 9,1 Millionen Euro. Nur für die Grundsicherung verzeichnete man von 2020 bis 2023 eine erhebliche Steigerung von 11,3 auf über 16,5 Millionen Euro.

Während die Leistungsaufwendungen für die Grundsicherung vom Bund zu 100 Prozent erstattet werden, müssen die Verwaltungskosten vom Kreis getragen werden. Im Jahr 2023 beliefen sich diese auf 518.647,82 Euro für insgesamt 10,76 Vollzeitkräfte.

Die Dunkelziffer der Menschen, die auf ihren Anspruch verzichten, ist laut Sozialabteilung der Kreisverwaltung unbekannt. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Grundsicherung gehören das Erreichen des Rentenalters, gesundheitliche Einschränkungen, die ein Arbeiten unmöglich machen, ein Wohnsitz in Deutschland und die Unfähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten. (PM/Red)
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