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Pressemitteilung vom 29.07.2024 |
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Region |
Windpark Höhn wird erweitert: evm plant drei weitere Anlagen |
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Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) und die Ortsgemeinde Höhn bestätigen ihre langjährige Partnerschaft und planen die Erweiterung des bestehenden Windparks Höhn. Die Projektverträge hierzu wurden vor Kurzem durch Ortsbürgermeisterin Karin Mohr und der evm unterzeichnet. |
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Höhn. Der Windpark Höhn besteht aktuell aus fünf Windenergieanlagen. Die ersten drei Erzeugungsanlagen sind 2016 ans Netz gegangen, 2018 folgte die Erweiterung auf fünf Anlagen. Nun sollen im Jahr 2028 drei weitere hinzukommen. "Die Ausgangsvoraussetzungen zur Planung und Umsetzung von Windenergieanlagen in Höhn waren und sind nicht einfach. Viel Expertise und Durchhaltevermögen sind hier erforderlich. Umso wichtiger, dass wir auf eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Höhn aufbauen können," sagt Markus Behr, Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien bei der evm, im Rahmen der Vertragsunterzeichnung.
Der Windpark Höhn soll im Jahr 2028 dann insgesamt acht Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 24 Megawatt umfassen. Die erzeugte Energie von rund 85 Millionen Kilowattstunden reicht bilanziell aus, um etwa 70.000 Menschen mit Strom zu versorgen. Das entspricht etwa 33 Prozent der Bevölkerung des Westerwaldkreises. "Damit übernimmt die Ortsgemeinde Höhn Verantwortung für die Energiewende einer ganzen Region", sagt Karin Mohr stolz. Auch finanziell ist der Windpark ein Gewinn für die Ortsgemeinde. Mit der Windenergie erziele die Ortsgemeinde stabile und langfristig planbare Einnahmen aus den Pachtzahlungen, der Kommunalabgabe und der Gewerbesteuer. Diese würden zu einer spürbaren Entlastung der Haushaltslage der Kommune führen und die Umsetzung neuer Projekte der Gemeinde ermöglichen, bekräftigt die Ortsbürgermeisterin die Entscheidung zum weiteren Ausbau. Auch die Bürgerschaft soll finanziell von der Windparkerweiterung profitieren. So beabsichtigt die evm das Angebot einer Bürgerbeteiligung. (PM) |
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Pressemitteilung vom 29.07.2024 |
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