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Nachricht vom 16.09.2024
Wirtschaft
Mobil im Urlaub: Warum Sie auf eine lokale SIM-Karte verzichten können
RATGEBER | Mit der Neufassung der EU-Roaming-Verordnung können Reisende in 30 europäischen Ländern genauso telefonieren, surfen und simsen wie zu Hause, ohne zusätzliche Roaming-Gebühren zu zahlen. Durch das "Roam like at home"-Prinzip entfällt die Notwendigkeit, sich im Ausland eine lokale SIM-Karte zuzulegen.
KI generiertes BildEU-Roaming: Telefonieren und Surfen wie zu Hause
Dank der EU-Roaming-Verordnung können Reisende innerhalb der Europäischen Union ihren Mobilfunktarif zu den gleichen Konditionen nutzen wie in ihrem Heimatland. Um von diesem Vorteil zu profitieren, muss lediglich die Roaming-Funktion in den Netzeinstellungen des Geräts aktiviert werden. Für Reisen außerhalb der EU kann ein Holafly Rabattcode eine kostengünstige Alternative zur lokalen SIM-Karte sein.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Fair-Use-Policy, die von den Mobilfunkanbietern implementiert wurde, um missbräuchliches und übermäßiges Roaming einzudämmen. Überschreitet man diese Grenzen, können zusätzliche Gebühren anfallen. Besonders bei Prepaid-Karten ist zu beachten, dass sich die Begrenzung des Datenvolumens nach dem verfügbaren Guthaben bei Reiseantritt richtet.

Eine praktische Alternative zum herkömmlichen Roaming stellt WiFi-Calling dar. Mit dieser Funktion kann die Verbindung zum Mobilfunknetz über WLAN hergestellt werden, was insbesondere in Gegenden mit schwachem Handynetz von Vorteil ist.

Sonderfälle und mögliche Kostenfallen beim Roaming im Ausland
Obwohl die EU-Roaming-Verordnung in vielen Fällen für günstige Tarife im Ausland sorgt, gibt es dennoch einige Sonderfälle und potenzielle Kostenfallen, die Reisende beachten sollten. So gilt die Verordnung beispielsweise nicht für die Bordfunknetze auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen. Hier können hohe Roaming-Kosten anfallen, wobei eine einzelne Gesprächsminute mitunter bis zu zehn Euro kosten kann.

Auch in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz und der Türkei können zusätzliche Roaming-Gebühren entstehen. Besondere Vorsicht ist auch in Grenzgebieten zur EU geboten. Hier empfiehlt es sich, die manuelle Netzauswahl zu aktivieren, um ein unbeabsichtigtes Einbuchen in ausländische Netze zu verhindern. Smarte Zähler könnten in Zukunft auch bei der Kontrolle des Datenverbrauchs im Ausland helfen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reisende trotz der EU-Roaming-Verordnung einige Sonderfälle und potenzielle Kostenfallen im Blick behalten sollten. Dazu gehören:

• Bordfunknetze auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen
• Nicht-EU-Länder wie die Schweiz und die Türkei
• Grenzgebiete zur EU
• Länder des westlichen Balkans

Mit einer manuellen Netzauswahl, der Deaktivierung des mobilen Internets und der Nutzung von WLAN-Angeboten lassen sich jedoch die meisten Kostenfallen beim Roaming im Ausland vermeiden.

Fazit
Die EU-Roaming-Verordnung ermöglicht es Reisenden, innerhalb der Europäischen Union weitgehend sorgenfrei ihr Smartphone zu nutzen, ohne zusätzliche Gebühren befürchten zu müssen. Dennoch ist es ratsam, vor Antritt einer Reise den eigenen Mobilfunkvertrag zu prüfen und sich über mögliche Sonderfälle und Kostenfallen zu informieren. Mit der nötigen Kostenkontrolle und den richtigen Vorkehrungen können Reisende die Vorteile der modernen Kommunikationstechnologie im europäischen Ausland nutzen, ohne sich Gedanken über unerwartete Zusatzkosten machen zu müssen. (prm)
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