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Pressemitteilung vom 19.12.2024 |
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Region |
Bedeutende Änderungen für gesetzlich Versicherte in Rheinland-Pfalz zum Jahreswechsel 2025 |
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Ob mehr Digitalisierung oder höhere Beiträge - der Jahreswechsel bringt für gesetzlich Versicherte in Rheinland-Pfalz zahlreiche Änderungen. Die vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz gibt eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. |
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Region. Bisher mussten sich Versicherte selbst um die Anlage ihrer elektronischen Patientenakte, kurz ePA, kümmern. Künftig erhalten sie automatisch eine solche Akte, wenn sie nicht aktiv widersprechen.
Die ePA ist eine Plattform, in der Gesundheitsdaten verschlüsselt gespeichert werden. So kann beispielsweise die Hausarztpraxis eines Versicherten direkt auf den Befund eines Facharztes zugreifen und so Doppeluntersuchungen vermeiden. Welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer sie einsehen kann, bestimmen die Versicherten selbst. Der Zugriff der Versicherten erfolgt in der Regel über eine App, die von der jeweiligen Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Amalgam-Verbot: Versicherte erhalten weiterhin Füllungen ohne Zuzahlung
Kein Amalgam mehr bei Karies: Zum Schutz der Umwelt hat die Europäische Kommission entschieden, dass Dentalamalgam in zahnärztlichen Praxen ab 1. Januar 2025 europaweit nicht mehr eingesetzt werden darf. Zahnärzte werden den Versicherten stattdessen alternative Füllmaterialien anbieten, von denen mindestens eines zuzahlungsfrei ist. Diese vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ausdrücklich unterstützte Regelung haben GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vereinbart, um auch ab 2025 weiterhin allen Versicherten eine vollwertige Füllungstherapie ohne Aufpreis anzubieten. Bereits bestehende Zahnfüllungen aus Amalgam sind gesundheitlich unbedenklich und müssen nicht ausgetauscht werden.
Pflege: höhere Leistungsbeträge ab 2025
In der sozialen Pflegeversicherung (SPV) erhalten Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung, beispielsweise für ambulante Leistungen (Pflegegeld oder Pflegesachleistungen), die stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder Pflegehilfsmittel. Diese Leistungen steigen zum Jahreswechsel um 4,5 Prozent an. Die Anpassung der Leistungsbeträge ist ein erster wichtiger Schritt, dennoch ist die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen unvermindert hoch. Daher fordern die Ersatzkassen, die angekündigte Pflegereform zeitnah in der neuen Legislatur anzugehen. Auf der Website des Verbandes der Ersatzkassen e. V. ist die Tabelle mit den neuen Leistungsbeträgen abrufbar.
Bessere Versorgung von Long COVID
Nach einer Corona-Infektion kann eine Reihe von Langzeitfolgen mit unterschiedlichsten Symptomen zurückbleiben, die unter dem Stichwort Long COVID zusammengefasst werden. Seit 2024 existiert eine Richtlinie für die strukturierte Versorgung von Betroffenen. Zum neuen Jahr kommt eine weitere Regelung hinzu: Die GKV vergütet künftig die Koordination der Long-COVID-Versorgung über alle ärztlichen Fachgruppen hinweg. Gerade bei einem komplexen, oft schwer greifbaren Krankheitsbild wie Long COVID sind diese interdisziplinären Absprachen wichtig für eine umfassende, hochwertige Versorgung.
Versicherungsbeiträge steigen
Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für 2025 deutlich erhöht. Zusätzlich müssen viele Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Reserven auffüllen. In der Summe rechnet der vdek damit, dass die Beiträge im kommenden Jahr von bisher 16,3 Prozent um mehr als einen Prozentpunkt im Durchschnitt ansteigen. Über ihren individuellen Zusatzbeitrag entscheidet jede Krankenkasse selbst. Auch in der SPV steigen die Beiträge, und zwar einheitlich über alle Kassen hinweg, auf dann 3,6 Prozent. Kinderlose bezahlen weiterhin einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten.
Details zu diesen und zahlreichen weiteren Neuerungen gibt die Übersicht Änderungen im Gesundheitswesen 2025. (PM)
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Pressemitteilung vom 19.12.2024 |
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