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Pressemitteilung vom 28.12.2024
Region
Von Mindestlohn bis Recycling: Die wichtigsten Änderungen 2025
Ab Januar 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betreffen. Von der Erhöhung des Mindestlohns über Anpassungen im Sozialwesen bis hin zu steuerlichen Entlastungen ? die Neuerungen sind vielfältig.
Symbolbild (Foto: Pixabay)Region. Arbeit
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dies bedeutet eine Erhöhung um 41 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Infolgedessen wird die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro angehoben. Die Grenze für Midijobs beginnt künftig bei 556,01 Euro, während die Obergrenze im Übergangsbereich bei 2.000 Euro brutto pro Monat bleibt.

Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern. Diese Regelung tritt ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft und ist bis Ende des Jahres befristet.

Soziales
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 stabil bei 5,0 Prozent.

Wohngeldanpassung
Anfang 2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung angepasst und steigt um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat. Rund zwei Millionen Haushalte, darunter viele Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner, profitieren von dieser Erhöhung. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten das erhöhte Wohngeld Plus automatisch ab dem 1. Januar 2025.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden aufgrund der positiven Einkommensentwicklung angehoben. Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent.

Nullrunde bei Regelsätzen
Im Jahr 2025 bleiben die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich. Für Asylbewerber, die in den ersten 36 Monaten in Deutschland Geldleistungen beziehen, sinken diese Leistungen.

Altersvorsorge
Digitale Rentenübersicht
Seit Mitte 2023 bietet die Digitale Rentenübersicht einen Überblick über Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angebunden sein. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos.

Erwerbsminderungsrente
Ab Januar 2025 können Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mehr hinzuverdienen. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei rund 19.661 Euro und bei teilweiser Erwerbsminderung bei rund 39.322 Euro.

Anhebung der Altersgrenzen
Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise erhöht. Der Jahrgang 1960 erreicht seine reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Für spätere Jahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten. Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze vom 63. auf das 65. Lebensjahr.

Kinderbetreuung
Qualitätsverbesserungen
Der Bund unterstützt die Länder mit vier Milliarden Euro, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz sollen unter anderem zur Gewinnung von mehr Fachkräften eingesetzt werden.

Gesundheit und Pflege
Einführung der elektronischen Patientenakte
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Diese wird zunächst in Modellregionen getestet, bevor sie bundesweit eingeführt wird.

Krankenhausreform
Die Krankenhausreform zielt darauf ab, den ökonomischen Druck auf Kliniken zu verringern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Das Vergütungssystem der Fallpauschalen wird angepasst, sodass Kliniken einen Großteil ihrer Vergütung für das Vorhalten von Leistungen erhalten. Qualitätskriterien sollen bundesweit einheitlich definiert werden.

Steigende Leistungen und Beitragssätze
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent, was Pflegebedürftige finanziell entlastet. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht, um deren Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Diese Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Finanzen und Steuern
Der steuerliche Grundfreibetrag wird erhöht: Im Jahr 2025 beträgt er 12.096 Euro, 2026 steigt er auf 12.348 Euro. Dies sichert das Existenzminimum einer erwachsenen Person. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben, auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und 9.756 Euro im Jahr 2026. Zudem erhöht sich das Kindergeld um fünf Euro, ebenso wie der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.

Familien können künftig 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Vermieter profitieren von Steuererleichterungen, wenn sie vergünstigten Wohnraum anbieten. Diese Maßnahmen sind Teil des Jahressteuergesetzes 2024.

Post und Kommunikation
Die Deutsche Post muss sicherstellen, dass Standardbriefe zu 99 Prozent am vierten Werktag beim Empfänger ankommen. Ab dem 1. Januar 2025 kostet ein Standardbrief 0,95 Euro, ebenso eine Postkarte. Die Grundversorgung bleibt jedoch gewährleistet.

Rentenbesteuerung und Kunsthandel
Durch das Wachstumschancengesetz steigt der zu versteuernde Anteil der Rente langsamer als geplant. Ab Januar 2025 liegt dieser bei 83,5 Prozent. Für den Kunsthandel gilt wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, was Künstlern wichtige Präsentationsmöglichkeiten bietet.

Bürokratieabbau und Verkehr
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz tritt im Januar in Kraft und vereinfacht Prozesse: Zum Beispiel entfällt der Meldeschein im Hotel für deutsche Staatsbürger. Führerscheine des Jahrgangs 1971 müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden, um EU-weite Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Der Preis für das Deutschlandticket steigt auf 58 Euro. Nicht genutzte Mittel aus 2023 werden zur Finanzierung eingesetzt. Eine Änderung im Regionalisierungsgesetz erlaubt diesen Schritt. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Digitales und Landwirtschaft
Surfen im Internet wird angenehmer, da weniger Cookie-Banner erscheinen. Zustimmung oder Ablehnung kann dauerhaft hinterlegt werden. In der Landwirtschaft wird der Schutz für Lieferanten bestimmter Produktgruppen ausgeweitet. Die EU-Agrarförderung wird praxisgerechter gestaltet, was Landwirten Planungssicherheit bietet. Für beide Punkte steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt noch aus.

Grundsteuerwert bei Vererbung von Höfen
Mit der Novelle der Höfeordnung wird der Grundsteuerwert zur Ermittlung der Hofeigenschaft herangezogen. Ein Hof gilt ab einem Wert von 54.000 Euro als solcher. Der Hofeswert berechnet sich zu 60 Prozent des Grundsteuerwertes, wobei Verbindlichkeiten den Wert um bis zu 80 Prozent mindern können.

Verbraucherschutz
Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen bis zum 31. Dezember 2024 registriert sein. Seit Anfang 2024 sind Hersteller solcher Produkte wie Zigarettenfilter und Getränkebecher verpflichtet, sich an den Kosten der Abfallbeseitigung zu beteiligen. Diese Abgabe fließt in einen Fonds, aus dem Kommunen finanzielle Unterstützung für Abfallbewirtschaftung erhalten können. Unternehmen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 tätig waren, müssen sich bis Ende 2024 auf der Plattform DIVID registrieren. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen und ein Vertriebsverbot in Deutschland.

Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam für neue Zahnfüllungen in der EU untersagt. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Quecksilber zu reduzieren. Stattdessen werden zahnfarbene Kunststofffüllungen genutzt, die für bestimmte Gruppen bereits seit 2018 als Kassenleistung anerkannt sind.

Recyclingpflicht für Altkleider
Eine neue Regelung betrifft auch die Entsorgung von Textilien. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alte Kleidungsstücke und andere Textilien in Altkleidercontainern entsorgt werden, um das Recycling zu fördern und Müllmengen zu verringern.

Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Kamine und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab 2025 strengere Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Bundesimmissionsschutzverordnung legt fest, dass pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausgestoßen werden dürfen. Der Bezirksschornsteinfeger kann Auskunft über die Einhaltung dieser Vorgaben geben.

Strengere Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten
Verkäufer von biozidhaltigen Produkten benötigen ab Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen Abgabegespräche mit Kunden führen. Dies gilt auch für den Onlinehandel, wobei Gespräche telefonisch oder per Videoübertragung erfolgen müssen.

Minderungsrecht im Mobilfunk
Wenn die Internetgeschwindigkeit nicht der vertraglich vereinbarten Bandbreite entspricht, können Nutzer die Rechnung kürzen oder den Vertrag kündigen. Die Bundesnetzagentur bietet dafür ein Mess-Tool zur Nachweisführung an.

Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden
Ab dem 9. Januar 2025 wird die Echtzeitüberweisung europaweit eingeführt. Überweisungen sollen dann unabhängig von Wochentag und Uhrzeit innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger eingehen.

Strengere Regeln für Restschuldversicherungen
Neue Verträge für Restschuldversicherungen dürfen erst eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden, um Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen.

Recht auf intelligente Strommesser und dynamische Stromtarife
Ab Januar 2025 können Haushalte Smart Meter nutzen, um ihren Stromverbrauch besser zu überwachen. Für bestimmte Haushalte ist der Einbau verpflichtend. Mit diesen intelligenten Stromzählern können Verbraucher von dynamischen Tarifen profitieren, die günstigeren Strom in Zeiten hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung bieten. (PM/red)
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