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Pressemitteilung vom 02.02.2025 |
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Region |
Vermessungsarbeiten für Umbau der B 414/B 413 in Hachenburg und Müschenbach |
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Für den geplanten Umbau der Anschlussstelle B 414/B 413 in Hachenburg und Müschenbach wird vom 17. bis 21. Februar 2025 eine Vermessung durchgeführt. Grundstückseigentümer müssen die Arbeiten auf ihren Grundstücken dulden. |
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Hachenburg/Müschenbach. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez plant, zwischen Montag, 17. und Freitag, 21. Februar, Vermessungsarbeiten für den Umbau der Anschlussstelle B 414/B 413 in Hachenburg und Müschenbach durchzuführen. Diese Arbeiten sind ein wichtiger Schritt für die Vorbereitung des Bauvorhabens.
Pflicht zur Duldung und mögliche Schäden
Die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten müssen die Arbeiten gemäß § 4a des Landesstraßengesetzes dulden, da sie im öffentlichen Interesse durchgeführt werden. Sollte es während der Vermessungsarbeiten zu Schäden an den Grundstücken kommen, können sich die Eigentümer direkt an den LBM Diez wenden, um eine Schadensregulierung zu besprechen.
Einspruchsmöglichkeiten und weiterführende Informationen
Eigentümer, die Einspruch gegen das Betreten ihrer Grundstücke erheben möchten, müssen diesen bis spätestens Montag, 10. Februar, beim LBM Diez einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorarbeiten keine Entscheidung über die Zulassung und Ausführung des eigentlichen Straßenbauprojekts darstellen.
Kontakt und weitere Informationen
Landesbetrieb Mobilität Diez
Telefon: 06432-6010
E-Mail: lbm-diez@lbm-rps.de
(PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 02.02.2025 |
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