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Pressemitteilung vom 25.02.2025 |
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Region |
Neue Katzenschutzverordnung für die VG Montabaur tritt am 1. März in Kraft |
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Die neue Katzenschutz-Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt für die gesamte Verbandsgemeinde. Tierhalter aufgepasst! Wer in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur seine Katze oder seinen Kater nach draußen lässt, muss künftig darauf achten, dass das Tier kastriert und gekennzeichnet (gechipt) ist. |
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Montabaur. Am 1. März tritt eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Katzenhalter in der Verbandsgemeinde Montabaur müssen künftig bestimmte Auflagen erfüllen, wenn ihre Tiere ins Freie dürfen. Die Verordnung soll verhindern, dass sich freilebende Katzen unkontrolliert vermehren. Jedes Jahr werden viele herrenlose Jungtiere geboren, die oft unter schlechten Bedingungen leben und an Krankheiten leiden. Durch die Kastrationspflicht soll dieses Problem eingedämmt werden. Gleichzeitig erleichtert die Chip-Pflicht die Rückführung entlaufener Tiere zu ihren Besitzern. "Mit der neuen Verordnung schützen wir nicht nur die Katzen selbst, sondern entlasten auch das Montabaurer Tierheim, das regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen stößt", erklärt Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich. "Zudem sorgen wir für einen besseren Schutz der heimischen Tierwelt, die unter der wachsenden Zahl streunender Katzen leidet."
Was ändert sich für Katzenbesitzer?
Mit der neuen Verordnung gelten in der Verbandsgemeinde Montabaur folgende Regelungen:
Kennzeichnung und Registrierung: Jede Freigängerkatze muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister (z.B. bei TASSO e.V. oder Findefix) registriert sein. Dies erleichtert die Identifizierung und verhindert, dass Tiere als herrenlos gelten.
Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang: Fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden.
Auslaufverbot für nicht kastrierte Katzen: Fortpflanzungsfähige Katzen, die nicht kastriert sind, dürfen nur in gesicherten, ausbruchsicheren Bereichen ins Freie.
"Zu viele Katzen fristen ein hartes Leben auf der Straße, sind unterernährt oder krank. Die neue Regelung schützt sowohl Haustiere als auch Streuner, die kein Zuhause haben", so Bürgermeister Richter-Hopprich weiter.
Was passiert bei Verstößen?
Wird eine nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte Katze aufgegriffen, kann die Verbandsgemeinde die Kastration und Registrierung auf Kosten des Halters veranlassen. Wird eine Katze ohne Chip oder Registrierung aufgefunden, kann sie vorübergehend in Obhut genommen werden, um den Halter zu ermitteln.
Warum braucht es eine Katzenschutzverordnung?
Streunende Katzen sind oft krank, unterernährt und vermehren sich unkontrolliert. Durch Kastration und Registrierung kann die Population nachhaltig reduziert werden. Ähnliche Regelungen haben sich bereits in anderen Städten und Gemeinden bewährt. Mit Hilfe der Katzenschutzverordnung haben nun auch die Verbandsgemeindeverwaltung und das Tierheim Montabaur die rechtssichere Möglichkeit, aufgegriffene Tiere entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls eine tierärztliche Behandlung inklusive Kastration einzuleiten. Sollte es sich um eine Freigängerkatze handeln, werden die Kosten den Haltern in Rechnung gestellt.
"Wir appellieren an alle Katzenhalter, Verantwortung für ihre Tiere zu übernehmen. Nur gemeinsam können wir das Problem in den Griff bekommen", betonen Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich und Nicole Henning-Lucaß, Leiterin des Tierheims Montabaur.
Alle Katzenhalter werden gebeten, sich frühzeitig über die neue Verordnung zu informieren. Sie steht unter www.vg-montabaur.de (Bürgerservice/Ordnungsamt) als Download zur Verfügung. Fragen beantworten auch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Montabaur unter Telefon 02602-126341 oder das Tierheim Montabaur unter Telefon 02602-180826. (PM/Red)
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Pressemitteilung vom 25.02.2025 |
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Quelle: 1740445200 |
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