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Pressemitteilung vom 19.03.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Freie Wähler in Rheinland-Pfalz: Parteiinternes Chaos geht weiter |
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Der Konflikt innerhalb der Freien Wähler in Rheinland-Pfalz spitzt sich weiter zu. Nach dem Ausschluss zweier Landtagsabgeordneter ist die Partei weiterhin in Aufruhr. |
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Rheinland-Pfalz. Der Streit bei den Freien Wählern in Rheinland-Pfalz nimmt kein Ende. Bernhard Alscher, ein betroffener Landtagsabgeordneter, zeigt sich kämpferisch und will seinen Parteiausschluss nicht hinnehmen: "Selbstverständlich gehe ich gegen dieses haltlose Urteil des Landesschiedsgerichtes beim Bundesschiedsgericht in Berufung, damit ist der Ausschluss keinesfalls rechtskräftig, egal was Herr Zöpfchen behauptet." Der Landesvorsitzende Christian Zöpfchen hatte kürzlich verkündet, dass das Landesschiedsgericht den Ausschluss von Alscher sowie Herbert Drumm beschlossen habe. Beide Ausschlüsse wurden vom Landesvorstand beantragt.
Fraktion musste sich auflösen
Im vergangenen Herbst hatten Drumm und Alscher nach einem Richtungsstreit die ursprünglich sechsköpfige Landtagsfraktion verlassen. Da die Fraktion dadurch unter die erforderliche Mindestzahl von fünf Mitgliedern fiel, musste sie aufgelöst werden. Inzwischen haben sich die verbliebenen vier Abgeordneten der Freien Wähler zu einer parlamentarischen Gruppe formiert. "Die Verkündung, ich sei mit sofortiger Wirkung rechtskräftig aus der Partei ausgeschlossen, ist entweder glatt gelogen oder unser neuer Landesvorstand und insbesondere Herr Zöpfchen kennen unsere Satzung nicht", so Alscher. Laut der Bundessatzung der Freien Wähler wird ein Parteiausschluss erst wirksam, wenn er unanfechtbar geworden ist. Solange der Verfahrensweg noch offen ist, könne von einem rechtsgültigen Parteiausschluss keine Rede sein.
Scharfe Kritik an Vorgehensweise
Alscher kritisierte scharf, dass der Landesvorsitzende das noch laufende Verfahren öffentlich gemacht habe, bevor die Betroffenen schriftlich informiert wurden: "Es ist unerhört, wie man hier seine neue Macht als Landesvorstand missbraucht und gegen parteiinterne Gegner vorgeht, ohne unsere Satzungen zu beachten."
(dpa/bearbeitet durch Red)
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Pressemitteilung vom 19.03.2025 |
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