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Pressemitteilung vom 04.04.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
Krebs in der Schwangerschaft: Behandlungsmöglichkeiten und Herausforderungen |
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Eine Krebserkrankung während der Schwangerschaft ist selten, aber sie stellt sowohl die betroffenen Frauen als auch ihre Familien und das medizinische Personal vor besondere Herausforderungen. Dennoch gibt es Behandlungsoptionen, die Mutter und Kind schützen können. Der Krebsinformationsdienst bietet hierzu Unterstützung. |
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Region. Schätzungen zufolge erkrankt eine von 1.000 bis 1.500 Schwangeren an Krebs, mit einer leicht steigenden Tendenz. Dies liegt daran, dass das Krebsrisiko mit dem Alter zunimmt und Frauen in westlichen Ländern immer später Kinder bekommen. Häufige Krebsarten sind Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Lymphome und Schwarzer Hautkrebs. Da unspezifische Symptome oft als normale Begleiterscheinungen der Schwangerschaft missverstanden werden, können erste Krankheitszeichen möglicherweise übersehen werden.
Behandlungen
Im ersten Drittel der Schwangerschaft, wenn alle Organe des ungeborenen Kindes angelegt werden, können Medikamente besonders schädlich sein. Ab dem zweiten Trimester sind viele gängige Krebsbehandlungen möglich. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes, erklärt: "Für das zweite und dritte Trimester liegen die meisten Erfahrungswerte vor. Zu diesem Zeitpunkt sorgt die Blut-Plazenta-Schranke dafür, dass viele Chemotherapeutika im Fruchtwasser und auch beim ungeborenen Kind in einer deutlich geringeren Konzentration ankommen."
Die Therapie sollte zeitnah beginnen, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden. Viele Chemotherapeutika können während der Schwangerschaft verabreicht werden, manche jedoch nur eingeschränkt. Je nach Krebserkrankung kann eine vaginale Geburt möglich sein. Falls die Schwangere eine Chemotherapie erhält, wird diese in der Regel wenige Wochen vor der Geburt abgesetzt. In manchen Fällen wird die Geburt früher eingeleitet, um die Krebstherapie fortsetzen zu können. Eine Entbindung in einem Perinatal-Zentrum kann empfehlenswert sein, da diese Einrichtungen viel Erfahrung mit Risikoschwangerschaften haben. Operationen, einschließlich Bauchoperationen, können grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden, wobei das zweite Trimester besonders empfohlen wird. Bestrahlungen sollten erst nach der Entbindung erfolgen oder besonders sorgfältig geplant werden.
Was ist mit dem Stillen?
Die Frage, ob Krebspatientinnen ihr Kind stillen können, hängt unter anderem von der gewählten Therapie ab. Wird die Chemotherapie nach der Geburt fortgesetzt, wird in der Regel vom Stillen abgeraten, da viele Chemotherapeutika in die Muttermilch gelangen können. Nimmt die Mutter keine Krebsmedikamente mehr ein, kann sie stillen, benötigt jedoch möglicherweise Unterstützung durch Stillberaterinnen, insbesondere wenn die Brust operiert oder bestrahlt wurde. Stillen ist auch mit nur einer Brust möglich. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 04.04.2025 |
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