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Nachricht vom 09.04.2025
Wirtschaft
Unterhaltsansprüche durchsetzen: Eine Detektei in Mainz hilft dabei
RATGEBER | Es ist ein offenes Geheimnis – in Deutschland entgehen jedes Jahr Millionen Euro an Kindesunterhalt, weil Zahlungen verweigert oder fälschlich als nicht leistbar dargestellt werden. Doch was tun, wenn die Wahrheit im Verborgenen liegt und das Konto leer bleibt? Besonders Alleinerziehende geraten in Bedrängnis, wenn der Ex-Partner plötzlich „nichts mehr hat“. Wer schützt in solchen Fällen die Rechte der Kinder? Und wer bringt Licht ins finanzielle Dunkel, wenn das Jugendamt längst am Limit arbeitet?
Detektive können durch ihre Recherchearbeiten dabei helfen, säumige Unterhaltszahler aufzudecken. Symbolfoto (KI generiert)Wenn das Konto leer bleibt, aber der SUV vorfährt
Es gibt Geschichten, die klingen wie aus einem Drehbuch – nur leider sind sie wahr. Eine Mutter aus dem Westerwald, Teilnehmerin des Sommerfests für Alleinerziehende in Hübingen, erzählte dort von einer absurden Lage: Der Vater ihres Kindes fährt einen geleasten SUV, trägt Designerkleidung und macht Urlaubsfotos aus Dubai. Gleichzeitig behauptet er vor Gericht, er könne keinen Cent Kindesunterhalt zahlen. Ihr Fall ist kein Einzelfall. In Deutschland schulden säumige Unterhaltspflichtige laut Bundesfamilienministerium über 800 Millionen Euro – pro Jahr.

Zwar gibt es rechtliche Wege, um Ansprüche durchzusetzen, doch häufig fehlt es an einem entscheidenden Detail: Beweisen. Hier kommen spezialisierte Ermittler ins Spiel. Eine Detektei mit Sitz in Mainz unterstützt beispielsweise inzwischen verstärkt Betroffene auch im nördlichen Rheinland-Pfalz. Ziel ist nicht die große Spionageaktion, sondern die diskrete Überprüfung der tatsächlichen Lebensverhältnisse. Wird der Unterhaltspflichtige offiziell als mittellos geführt, lebt aber gleichzeitig ein Luxusleben, kann das den Unterschied vor Gericht ausmachen.

Spurensuche jenseits der Kontobelege
Was viele nicht wissen: Die Möglichkeiten, vermögensverschleierndes Verhalten aufzudecken, sind beschränkt – jedenfalls für Privatpersonen. Zwar können Jugendämter oder Familiengerichte gewisse Auskünfte einholen, doch die Realität sieht oft ernüchternd aus. Viele Verfahren verlaufen im Sande, weil Hinweise fehlen oder schlicht zu wenig Personal für tiefere Nachforschungen zur Verfügung steht.

Der Gerichtssaal als Showbühne: Warum Täuschung so leicht funktioniert
Die Bühne ist bereitet, die Rollen verteilt. Auf der einen Seite: die alleinerziehende Mutter, finanziell am Limit. Auf der anderen Seite: der vermeintlich mittellose Ex-Partner, der mit gesenktem Blick erklärt, wie schwer er es hat. Was wie eine Farce wirkt, hat System, denn im deutschen Unterhaltsrecht liegt die Beweislast beim Anspruchsteller. Wer also behauptet, dass der Ex-Partner Einkommen verschweigt, muss Belege liefern. Und genau da liegt das Problem.

Die Darstellung vor Gericht folgt oft einem altbewährten Drehbuch: Jobverlust, Krankheit, Schulden. Dass gleichzeitig über Strohmänner Fahrzeuge geleast oder Einnahmen aus der Selbstständigkeit verschleiert werden, ist schwer nachweisbar – ohne externe Hilfe fast unmöglich. Deshalb greifen einige Betroffene mittlerweile zu einem drastischen, aber legalen Mittel: Sie beauftragen spezialisierte Ermittler, um Beweise zu sichern. Die Mainzer Privatdetektei ist in solchen Fällen aktiv geworden und dokumentiert etwa Fahrzeugnutzung, verdeckte Beschäftigungsverhältnisse oder verschwiegene Konten.

Verwertbare Beweise sind das A und O
Ein einfaches Foto reicht nicht. Auch eine mündliche Aussage wird kaum Gewicht haben. Detektive arbeiten deshalb mit strukturierten Dokumentationen, die gerichtsfest sind. Das bedeutet: Zeitpunkt, Ort, Beobachtung – alles muss nachvollziehbar festgehalten werden. Nur dann besteht die Chance, dass das Familiengericht die Unterhaltsberechnung neu bewertet. In einem Fall aus dem Westerwald konnte so der tatsächliche Wohnsitz eines „offiziell wohnungslosen“ Vaters nachgewiesen werden – inklusive Zweitwagen und Nebeneinkünften aus Onlinehandel.

Wie viel Unterhalt steht dem Nachwuchs wirklich zu?
Die Frage klingt einfach, sorgt aber regelmäßig für Streit, Tränen und lange Gerichtsverfahren: Wie viel Geld darf – oder besser muss – ein unterhaltspflichtiger Elternteil zahlen? Die Antwort liefert in Deutschland seit Jahrzehnten die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, ein Leitfaden, der vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht wird und bundesweit als Grundlage für die Bemessung des Kindesunterhalts dient. Sie ist kein Gesetz, aber ein allgemein anerkannter Maßstab.

Entscheidend sind dabei zwei Faktoren: das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Je höher das Einkommen, desto mehr Unterhalt wird fällig – allerdings gestaffelt nach sogenannten Einkommensgruppen. So muss jemand mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.000 Euro für ein sechsjähriges Kind laut Tabelle derzeit rund 502 Euro monatlich zahlen. Bei einem Teenager ab 12 Jahren erhöht sich dieser Betrag schnell auf über 600 Euro. Hinzu kommt: Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern wird der Betrag anteilig angepasst.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Vater mit zwei Kindern (5 und 14 Jahre alt) und einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro liegt in Stufe 3 der Tabelle. Für das jüngere Kind beträgt der Unterhalt somit etwa 529 Euro, für das ältere rund 698 Euro – allerdings abzüglich des staatlichen Kindergeldes, das zur Hälfte angerechnet wird. In der Praxis sinkt der Zahlbetrag also. Dennoch bleibt der Fakt bestehen: Es geht um Summen, die spürbar im Familienbudget fehlen, wenn sie nicht regelmäßig fließen.

Lebenshaltungskosten steigen – und mit ihnen der Streit ums Geld
Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich angepasst – zuletzt zum 1. Januar 2025. Doch mit steigender Inflation und wachsenden Lebenshaltungskosten genügt der Zahlbetrag oft kaum, um den realen Bedarf zu decken. Besonders brisant: Die Unterhaltshöhe steigt nicht automatisch, selbst wenn sich die Tabelle ändert. Wer glaubt, dass eine neue Version der Tabelle automatisch höhere Zahlungen auslöst oder das Jugendamt aktiv informiert, liegt falsch.

In der Praxis bedeutet das: Unterhaltsverpflichtete werden nicht automatisch benachrichtigt. Ebenso wenig erhalten die unterhaltsberechtigten Eltern automatisch mehr Geld. Stattdessen muss der Anspruch neu berechnet und aktiv geltend gemacht werden; entweder direkt durch eine anwaltliche Aufforderung, über das Jugendamt oder – wenn bereits ein Unterhaltstitel existiert – per Anpassung dieses Titels. Wer gar keinen Titel besitzt, hat es doppelt schwer: Ohne juristisch festgelegten Anspruch gibt es keinen Rechtshebel, um eine Erhöhung durchzusetzen.

Hinzu kommt: Manche Unterhaltspflichtige berufen sich weiterhin auf alte Berechnungen, auch wenn die Lebenshaltungskosten längst gestiegen sind. Das sorgt für Spannungen – und führt nicht selten zu Eskalationen, wenn Betroffene merken, dass ihnen theoretisch mehr zusteht, sie diesen Anspruch aber mühsam durchsetzen müssen. (prm)
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