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Nachricht vom 14.01.2013 |
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Region |
Gewerbeauskunft-Zentrale verschickt offiziell anmutende Schreiben |
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Vorsicht ist geboten, wenn in diesen Tagen Ihnen ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale ins Haus geflattert ist. Unsere Recherchen haben ergeben, dass von kompetenten Stellen vor diesem Unternehmen gewarnt wird. Also keine Unterschrift leisten und den Brief in den Papierkorb werfen. |
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Region. Dieser Tage sind an Firmen und Gewerbetreibende Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de verschickt worden. Hierin wurden die Unternehmen gebeten ihre Daten zu überprüfen und zu ergänzen, wie zum Beispiel Branche, E-Mail-Adresse oder Internetseite.
Oben im Briefkopf wurde suggeriert, dass dieses Schreiben schon einmal am 17. 12. 2012 dem Unternehmen zugegangen sei. Das Schreiben sollte unterzeichnet und bis 25. Januar 2013 zurückgeschickt werden. Die Rücksendung des Schreibens per FAX sei kostenfrei.
Auf der rechten Seite gibt es einen sehr klein gedruckten Text. Wer sich die Mühe macht, ihn zu lesen, erfährt, dass sein Unternehmen auf der Homepage der Gewerbeauskunft-Zentrale.de gelistet und verlinkt wird. Dafür ist ein Preis von 569,06 Euro zu zahlen. Auf der Rückseite gibt es noch viel mehr Kleingedrucktes. Wer sich die Mühe macht und dort weiterliest, erfährt, dass er mit der Rücksendung des Briefes einen Vertrag über 24 Monate eingegangen ist.
Gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind nach Recherchen des NR-Kuriers Verfahren anhängig und auch schon entschieden worden. Die Presseabteilung des Bundesgerichtshofes führt in ihrer Pressemitteilung Nr. 123/2012 unter der Überschrift „Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis unwirksam“ detailliert aus, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale keinen Anspruch auf Honorar hat.
Die Verbraucherzentrale Niedersachen warnt: „Hinter einem offiziell anmutenden Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf verbirgt sich eine Abofalle. Vor allem kleine Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Gewerbeeintrags auf der Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen. Betroffene sollten sich an ihre örtlichen Berufsverbände, IHK und Handwerkskammern wenden.“ Wolfgang Tischler
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Nachricht vom 14.01.2013 |
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