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Nachricht vom 16.01.2013 |
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Region |
BUND begrüßt Urteil zum Wolfsabschuss |
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Das Amtsgericht Montabaur hat am Donnerstag (17.1.) das Urteil gegen den Wolfsschützen gefällt. Die Umweltschutzorganisation BUND hält eine Novellierung des Landesjagdgesetzes erforderlich. Der BUND erwartet, dass sich der Wolf in absehbarer Zeit in unserer Region ansiedelt. |
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Montabaur/Mainz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz begrüßt die Verurteilung des Jägers, der im April 2012 einen Wolf im Westerwald getötet hat. Mit der Verurteilung zu 3500 Euro (70 Tagessätzen à 50 Euro) wird einem Schützen nach der Rechtskräftigkeit des Urteils erstmalig auch sein Jagdschein vollständig entzogen.
Der BUND bedauert allerdings, dass der Schütze neben seiner Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz nicht auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz verurteilt worden ist, da es sich im vorliegenden Fall um die zumindest fahrlässige Tötung eines streng geschützten Tieres handelt.
„Erschreckend stellt sich für den BUND die Aussage des Schützen und der vernommenen Jäger dar, dass sie von der Anwesenheit eines Wolfes im Westerwald nichts gewusst hätten, obwohl es mehrere Veranstaltungen der Naturschutzverbände sowie zahlreiche Presseberichte hierzu gegeben hatte“, äußert sich Harry Neumann, stellvertretender. Regionalbeauftragter des BUND Rheinland-Pfalz.
"Der heutige Prozess machte allerdings auch deutlich, dass eine grundlegende Novellierung des Landesjagdgesetzes dringend erforderlich ist, damit zukünftig das Töten so genannter wildernder Hunde und Katzen verhindert wird und vermeintliche Verwechslungen von Wolf und Wildkatze mit den Haustieren nicht mehr zur Tötung der geschützten Arten führt“, erklärt Holger Schindler, BUND Landesvorsitzender. Weiterhin begrüßt Schindler, dass das Umweltministerium die Wiederkehr des Wolfs als wichtigen Bestandteil unserer Natur begreift und dass ein Plan entwickelt werden soll, welche Maßnahmen beim Ankommen des Wolfs getroffen werden sollen, damit es nicht wieder zu einem Wolfsabschuss kommt.
Die Jagd muss nach Auffassung des BUND zukünftig in einem Rahmen stattfinden, der endlich dem Tierschutz und dem Naturschutz gerecht wird. Wir brauchen dringend ein ökologisches Jagdgesetz. Es ist daher höchste Zeit, die Jagd an das 21. Jahrhundert anzupassen. Daher lautet eine der BUND-Forderungen, die Liste der jagdbaren Arten drastisch zu reduzieren und den Passus über den Abschuss von „wildernden“ Hunden und Katzen aus dem Jagdgesetz zu streichen.
„Es ist nur eine Frage der Zeit, wann sich die nächsten Wölfe im Westerwald und in Rheinland-Pfalz niederlassen werden. Sie sind bei uns herzlich willkommen, da sie eine Bereicherung der Artenvielfalt darstellen. Sie sind keine Gefahr für uns Menschen, weil wir nicht zu ihrem Beuteschema gehören. Wir hoffen, dass sich auch bei uns die Einsicht durchsetzt, dass die Nachbarschaft von Mensch und Wolf möglich ist, so wie es uns fast alle anderen europäischen Staaten vorleben“, betonten abschließend Holger Schindler und Harry Neumann.
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Nachricht vom 16.01.2013 |
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