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Nachricht vom 27.02.2013 |
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Region |
Arbeitsagentur informiert |
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In einer Pressemitteilung macht die Agentur für Arbeit Montabaur auf die Meldepflicht für Betriebe aufmerksam. Es geht um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die Meldefrist endet am 31. März. |
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Montabaur. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird
diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2012 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.
Die Agentur Montabaur bittet darum, diese Frist unbedingt zu wahren. Wenn die Meldung zu spät oder unvollständig eingeht, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, und es wird ein Bußgeld erhoben.
Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten seit Anfang Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Damit kann die Anzeige auch elektronisch gemacht werden. Einen kostenlosen Download des Programms gibt es unter http://www.rehadat-elan.de. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig und können die Unterlagen unter demselben Link anfordern.
Für weitere Fragen und alle Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer sind
Stefanie Normann (Telefon 02602/123-119) und Ines Kunz (02602/123-131) Ansprechpartnerinnen in der Agentur für Arbeit Montabaur. Darüber hinaus gibt es die Servicenummer für Arbeitgeber: 01801/66 44 66.
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Nachricht vom 27.02.2013 |
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