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Nachricht vom 31.03.2013
Region
Neues Wasserschutzgebiet
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord weist ein Wasserschutzgebiet in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach aus. Die neue Verordnung umfasst ein Gebiet von mehr als 326 Hektar und sichert die Trinkwasserversorgung.
Ransbach-Baumbach. Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Das Grundwasser ist insbesondere für unsere öffentliche Wasserversorgung lebensnotwendig.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Mittel zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers. Hauptsächlich durch nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen bewahrt wird.
Zum Schutz der Brunnen Hubertus 1 und 2, Hundsdorf/Hardt und Metzenhahn hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ein Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Hundsdorf, Ransbach, Baumbach und Hilgert ausgewiesen. Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach nutzt die zwischen den 50er und 70er Jahren niedergebrachten Gewinnungsanlagen zur öffentlichen Wasserversorgung des Versorgungsbereichs Hochbehälter Hölzeberg, der die Stadt Ransbach-Baumbach und die Ortsgemeinde Hundsdorf mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Ein entsprechendes Wasserrecht zur Entnahme von insgesamt 230.500 Kubikmeter/a aus den vier Brunnen ist der Verbandsgemeinde bis zum 31.12.2029 erteilt.

Das Wasserschutzgebiet liegt zwischen den Ortslagen Hilgert, Hundsdorf und Ransbach-Baumbach und wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Es hat eine Größe von 326,64 Hektar und wird durch drei Schutzzonen gebildet. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes trägt auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
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