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Nachricht vom 25.05.2013
Region
Zahnarzt kommt auch ins Haus
Auf die Neuregelungen zur zahnärztlichen Versorgung für pflegebedürftige und behinderte Menschen weist das Forum für soziale Gerechtigkeit in einer Pressemitteilung hin. Die Informationen im Einzelnen gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen.
Westerwaldkreis. Erst seit wenigen Wochen sind Neuregelungen zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Danach haben Pflegebedürftige, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII beziehen und die nicht (mehr) selbst in die Zahnarztpraxis kommen können, nunmehr einen Anspruch auf die sogenannte "aufsuchende Betreuung" im häuslichen oder stationären Bereich. Darauf weist das Forum Soziale Gerechtigkeit nach einer Mitteilung der Bundesvereinigung der Lebenshilfe hin.

Die kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzten mit einem entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15.02.2013 das GKV-Versorgungsstrukturgesetz um.

Es sind zudem Zuschlagspositionen für den Fall geschaffen worden, dass mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Pflegeeinrichtungen durch den Zahnarzt behandelt werden. Künftig wird eine "Sammelbehandlung" von mehreren Patienten in einer Einrichtung der Behindertenhilfe daher für Zahnärzte finanziell attraktiver sein und hoffentlich dementsprechend häufiger erfolgen.

Die gleichzeitig erfolgte Anpassung des Wegegeldes, das Zahnärzte für Heim- und Hausbesuche erhalten, kann diese Entwicklung unterstützen und zu einer vereinfachten und verbesserten zahnärztlichen Versorgung der betroffenen Menschen führen. Weitere Infos dazu gibt es bei den Krankenkassen.
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