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Nachricht vom 29.10.2013 |
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Region |
Kreisverwaltung informiert |
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Laternenumzüge und Martinsfeuer gehören in den November und haben eine lange und schöne Tradition. Für ein umwelt- und tierfreundliches Martinsfeuer gibt es Tipps von Kreisverwaltung. Es dürfen nur naturbelassene Brennstoffe verwendet werden. |
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Westerwaldkreis. Martinsfeuer gehören zum Brauchtum wie Laternenumzüge und Gänsebraten. Um den 11. November herum finden auch im Westerwaldkreis die St. Martinsumzüge statt. Diese schöne Tradition kann allerdings eine sehr unschöne Kehrseite haben. Jedes Jahr sterben in den Großfeuern Tausende von Wildtieren einen qualvollen Tod. Das dies nicht zwangsläufig so sein muss, kann dadurch verschiedene Maßnahmen verhindert werden.
Werden die großen Reisighaufen bereits Wochen vorher aufgeschichtet, nutzten viele Wildtiere, vor allem Igel aber auch Mäuse oder Kröten, diesen Unterschlupf als Winterquartier. Doch der vermeintlich sichere Unterschlupf kann dann zu einer tödlichen Falle werden.
Aus diesem Grunde appelliert die Kreisverwaltung an alle, die die Tradition des Martinsfestes pflegen wollen, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu
beachten.
So sollte das Brennmaterial erst kurz vorher aufgeschichtet werden und muss unbedingt kurz vor dem Entzünden umgeschichtet werden, damit die Tiere wenigstens eine Fluchtmöglichkeit haben. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein einfaches Rütteln am Brennmaterial die Tiere nicht aus ihrem Unterschlupf bewegt, weil sie sich darin sicher fühlen.
Neben dem Artenschutz sollte auch der Umweltschutz nicht zu kurz kommen.
Geeignete Brennstoffe sind insbesondere Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind nur zugelassen soweit sie der Entzündung des Martinsfeuers dienen. Nicht erlaubt ist beschichtetes oder getränktes Holz. Dass Öl, Dieselkraftstoff oder Autoreifen als Starthilfe verboten sind, dürfte jedem einleuchten. Wer trotzdem glaubt diese Materialien verwenden zu müssen und erwischt wird, muss aussortieren und hat sich zudem um die fachgerechte Entsorgung zu kümmern.
Auch die Stelle, an der das Feuer entfacht wird, ist mit Bedacht zu wählen. Die Abstände zum Wald sollten etwa 100 Meter betragen. Zu Gebäuden und Straßen sollten etwa 50 Meter eingehalten werden. Nicht genehmigt werden private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken.
Weitere Informationen gibt die Umweltabteilung der Kreisverwaltung unter der Telefon Nummer 02602/ 124-372 oder 02602/124 568
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Nachricht vom 29.10.2013 |
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