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Nachricht vom 21.01.2014 |
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Region |
Polizei verstärkt Kontrollen in der Karnevalszeit |
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Pünktlich zu Beginn der „Sitzungswochen“ in der Fastnachts-Session 2014 warnt die Polizei vor den Gefahren und weitreichenden Folgen des Autofahrens unter dem Einfluss von Alkohol, verbotenen Drogen und bewusstseinsverändernden Medikamenten. |
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„Während der kommenden Wochen wird vielerorts ausgelassen gefeiert und dabei erfahrungsgemäß auch mehr getrunken als sonst. Damit es anschließend keinen Grund zur Reue gibt, sollte nur Auto fahren, wer keinen Alkohol getrunken und natürlich auch keine anderen Drogen zu sich genommen hat“, mahnt die Polizei.
Ihr Rat: Wer nach dem Feiern noch Auto fahren will oder muss, sollte gar nicht erst auf irgendwelche Promille-Grenzen abzielen und sich an diese „herantrinken“ wollen. Denn das geht meistens schief. Vielmehr appelliert die Polizei: Wo für die Rückfahrt weder Bus oder Bahn noch ein Taxi in Frage kommt, sollten die Feiernden den Fahrer oder die Fahrerin rechtzeitig im Vorfeld bestimmen, damit er oder sie nüchtern bleibt. Nur diese Person allein sollte über den Fahrzeugschlüssel verfügen.
„Eine gute Vorplanung ist die beste Bestandsgarantie für Ihren Führerschein“, so die Polizei. Und: Wer sich die Null-Komma-Null-Promille-Grenze zu eigen macht, ist auf der sicheren Seite und stößt bei den unvermeidlichen Verkehrskontrollen diesbezüglich ganz bestimmt auf die Sympathie der Beamtinnen und Beamten.
Sich an die mutmaßlich gerade noch zulässigen Promillewerte „heranzutasten“, ist äußerst riskant. Selbst bei identischem Trinkverhalten ist der jeweilige Grad der Alkoholisierung individuell verschieden. Zu viele Faktoren spielen dabei eine Rolle: Körpergewicht und Konstitution, vorherige Mahlzeiten, Medikamente, Müdigkeit, Stress, „Tagesform“ und Zechgewohnheiten. Während sich der eine auch nach dem vierten Glas Bier noch für „fit“ und fahrtüchtig hält, hängt der andere schon nach dem zweiten Glas Sekt „in den Seilen“. Auto fahren sollten beide nicht mehr!
Wer hingegen mit dem Risiko spielt und die bewusstseinstrübende Wirkung des Alkohols unterschätzt, gefährdet nicht nur sich selbst sondern auch seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Ein Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen hat regelmäßig gravierende Folgen: hohe Sachschäden und Regressforderungen an der Verursacher, Flensburg-Punkte, Verlust der Fahrerlaubnis, hohe Geldbußen und in besonders gravierenden Fällen ein lebenslanger Eintrag ins Vorstrafenregister.
Im schlimmsten Fall erleiden der Unfallfahrer selbst oder andere Verkehrsteilnehmer körperliche Schäden, für die der Verursacher die juristische und moralische Verantwortung zu tragen hat. „So kann ein kurzer Moment der Unvernunft ein ganzes Leben ruinieren“, warnt die Polizei.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist die Annahme, bis zur Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut bleibe eine Autofahrt in jedem Fall straffrei. Hingegen stellt auch schon eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille ein Vergehen dar, sobald der Verkehrsteilnehmer oder die Verkehrsteilnehmerin Ausfallerscheinungen erkennen lässt. Erst recht vor diesem Hintergrund sollte sich beim Feiern und Zechen niemand auf die 0,5-Promille-Grenze „verlassen“.
Statt zu falsch verstandener Kumpanei mit einem Betrunkenen, der ankündigt, sein Auto nun eigenhändig nach Hause zu lenken, rät die Polizei zur „sozialen Kontrolle“. Denn damit sei dem Betroffenen weit mehr gedient. Keinesfalls sollte man der Versuchung erliegen, sich zu einem angetrunkenen Fahrer ins Auto zu setzen und von diesem nach Hause chauffieren zu lassen.
Ein unterschätztes Problem besteht im sogenannten „Restalkohol“. Vom menschlichen Organismus abgebaut werden im Durchschnitt nur 0,1 Promille pro Stunde. Mithin braucht der Körper gut und gerne acht Stunden ohne jegliche Alkoholzufuhr, bis ein durchschnittlicher Rausch (hier: 0,8 Promille) „verkraftet“ ist. Wer früher Auto fährt, gefährdet sich, seine Mitmenschen und den Führerschein.
Nicht nur Alkoholgenuss birgt Risiken im Straßenverkehr. Zunehmend ahndet die Polizei auch Fahrten unter dem Einfluss verbotener Drogen wie Cannabis, „Speed“ oder Ecstasy. Alle rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten sind in der Erkennung einer Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr besonders geschult. Auch hier drohen empfindliche Geldbußen, der Verlust der Fahrerlaubnis und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Abschließend erinnert die Polizei daran, dass die Straßenverkehrsordnung jeden Autofahrer verpflichtet, am Steuer geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen. Kostüme, Schuhwerk und Masken, die die Bewegungsfreiheit, die Rundum-Sicht und das Gehör des Fahrers einschränken, dürfen am Steuer eines Kraftfahrzeugs nicht getragen werden. Deshalb rät die Polizei: Bevor es zur närrischen Sitzung geht, rechtzeitig mit dem Kostüm im Auto „probesitzen“ und problematische Teile erst an Ort und Stelle anlegen.
Zehn Ratschläge der Polizei
1. Rechtzeitig vor der Feier die Rückfahrt planen und den Fahrer „ausgucken“.
2. Fahrgemeinschaften bilden; den eigenen Autoschlüssel frühzeitig abgeben.
3. Als Fahrer nicht mit den Promillegrenzen „spielen“, sondern konsequent nüchtern bleiben.
4. Betrunkene möglichst davon abbringen, noch Auto fahren zu wollen.
5. Niemals zu betrunkenen Fahrern ins Auto steigen.
6. Als Eltern einen nächtlichen „Abholservice“ anbieten.
7. Als Veranstalter oder Wirt frühzeitig auf mögliche Polizeikontrollen hinweisen.
8. Jugendliche auf die Drogenkontrollen im Straßenverkehr hinweisen.
9. Im Auto Kostüme vermeiden, die Bewegungsfreiheit, Sicht und Gehör des Fahrers einschränken.
10. Lange genug ausschlafen: Die Gefahr durch Restalkohol „am Morgen danach“ nicht gering schätzen.
Achtung Polizeikontrollen
Auch in dieser Karnevalssession wird die Polizei bei spezialisierten Verkehrskontrollen verstärkt nach Autofahrern Ausschau halten, die sich trotz aller Warnungen alkoholisiert oder unter dem Einfluss anderer Drogen hinters Steuer setzen. Auch Großkontrollen in Stadt und Region sind geplant. „Damit beginnen wir schon in den nächsten Tagen zum Start der Sitzungskampagne“, heißt es aus dem Polizeipräsidium Koblenz. |
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Nachricht vom 21.01.2014 |
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