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Nachricht vom 03.02.2014
Region
Arbeitsagentur verschickt Leistungsnachweise
Wer 2013 Steuern gezahlt und während dieser zwölf Monate Arbeitslosen- oder Übergangsgeld erhalten hat, muss dies bei der Steuererklärung angeben. Darauf macht die Agentur für Arbeit Montabaur aufmerksam. Der Leistungsnachweis sollte für die Rentenberechnung gut aufbewahrt werden.
Montabaur. Die Bundesagentur für Arbeit ist laut Gesetz verpflichtet, die Daten über die im letzten Kalenderjahr gewährten Leistungen bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Darüber bekommen die Kunden automatisch einen Nachweis. Wegen der Vielzahl der Bescheinigungen bittet die Arbeitsagentur um ein wenig Geduld. Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist ein Dokument, das man sorgfältig aufbewahren sollte; es ist auch für die Rentenversicherung von Bedeutung. Zweitschriften können nur innerhalb einer begrenzten Zeit ausgestellt werden, weil die erforderlichen Kundendaten wegen des Datenschutzes nach fünf Jahren gelöscht werden.
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