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Nachricht vom 06.02.2014 |
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Region |
Krötenwanderung startet in Kürze |
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Sobald der Frühling vor der Tür steht und sich die Temperaturen der Acht-Grad-Marke nähern, machen sich die ersten Frösche und Kröten auf ihren riskanten Weg zu ihren Laichplätzen. Straßen werden dann gesperrt. |
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Westerwaldkreis. Die Grasfrösche sind häufig die ersten, bevor dann etwas später auch die Erdkröten folgen. Bei ersten frühlingshaften Temperaturen und feuchtem, regnerischen Wetter, ist vor allem in den Abendstunden mit Krötenwanderungen zu rechnen.
Dann machen sich schlagartig Hunderte von Fröschen, Kröten und auch Molchen auf die Wanderschaft zu den Gewässern, aus denen sie einst hervorgegangen sind. Diese angeborene Standorttreue wird den Tieren oft zum Verhängnis. Viele Feinde und Hindernisse gilt es zu überwinden, wobei die größte Gefahr der Straßenverkehr ist. Die Verweildauer auf den Straßen ist mitunter gefährlich lange. Vor allem, wenn das Männchen sich vom Weibchen auch noch huckepack tragen lässt, dauert die Überquerung oft viel zu lange. Die verhängnisvolle Schreckstellung, hervorgerufen durch blendende Autoscheinwerfer, kann ebenso den Tod bedeuten, wie der Luftsog zu schnell vorbeirasender Autos.
Straßensperrungen zur Hauptwanderzeit, Krötenzäune und Hinweisschilder sind auch im Westerwald Maßnahmen, die alljährlich zu beklagenden Verluste zu begrenzen. Diese Maßnahmen funktionieren allerdings nur durch das Engagement der zahlreichen ehrenamtlichen Krötenschützer, die vollkommen freiwillig und unentgeltlich einen Teil ihrer Freizeit opfern, um den Tieren zu helfen und den Naturschutz zu unterstützen. Artenschutz fängt vor der eigenen Haustüre an! „Diesen Aspekt bitten wir zu bedenken, wenn die Autofahrer an einigen wenigen Tagen im Jahr einen Umweg, bedingt durch Straßensperrung für Amphibien, in Kauf nehmen müssen“, erklärt die Kreisverwaltung.
Auch in diesem Jahr werden aus Gründen des Amphibienschutzes die nachfolgenden genannten Straßenabschnitte gesperrt:
K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum
K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen
K 61 zwischen dem Einmündungsbereich B 414/K61 Kirburg und der Ortslage in Bölsberg
K 2 zwischen dem Einmündungsbereich der K1/K2 und der Ortslage Dreifelden.
Die Sperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien vorgenommen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit einer Krötenwanderung gerechnet werden muss. Die Sperrung aller betroffenen Straßenabschnitte während der Hauptwanderzeit ist nicht überall möglich. Deswegen werden an vielen Straßenabschnitten mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt. Hier werden die Tiere in Eimern gesammelt und mindestens zweimal täglich von freiwilligen Helfern über die Straßen getragen, so unter anderem an der
- L 288 Hachenburg Richtung Alpenrod
- L 313 Guckheim Richtung Westerburg
- K 54 Stahlhofen Richtung Höhn.
An anderen Stellen, zum Beispiel auf der L 327 zwischen Horressen und Niederelbert, sollen Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tiere und zu einer langsameren Fahrweise veranlassen.
Das Umweltamt der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte sind tabu und dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig, mit reduzierter Geschwindigkeit, passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben.
Allein schon wegen der vielen ehrenamtlichen Helfer, die die Amphibienzäune auf- und abbauen, die Fangeimer über Wochen betreuen, auszählen und mehrmals täglich kontrollieren und häufig in der Dämmerung unterwegs sind, ist eine rücksichtsvolle Fahrweise wohl selbstverständlich.
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Nachricht vom 06.02.2014 |
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