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Nachricht vom 05.03.2014 |
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Region |
Neue Versicherungskennzeichen interessieren viele Rollerfahrer nicht |
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Lieber kassieren Rollerfahrer Strafen und sind bei Unfällen nicht versichert, als die jährlich anfallende Versicherung zu bezahlen und ein neues Versicherungskennzeichen anzubringen, das jedes Jahr ab dem 1. März auszutauschen ist. Die Polizei meldet daher täglich neue Verstöße. Betroffen sind nicht nur Jugendliche, sondern auch Senioren. |
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Region. Für Mopeds, Mofas, Mokicks und kleine Roller bis 50 ccm Hubraum, muss ab dem 1. März- so wie jedes Jahr- ein neues Versicherungskennzeichen für die nächste Saison angebracht werden. Das grüne Kennzeichen aus dem Vorjahr wird durch das aktuelle schwarze Kennzeichen ersetzt, das man an jeder Geschäftsstelle einer Versicherung erwerben kann.
Das Polizeipräsidium Koblenz macht wiederholt darauf aufmerksam: Wer mit einem „alten Kennzeichen“ erwischt wird, besitzt keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Kommt es dann zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, drohen Regressansprüche durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer. Dem Geschädigten eines Unfalls mit Sach- oder Körperschaden und deren Folgekosten können Ansprüche verloren gehen, wenn eine Versicherung den Schaden nicht abdeckt.
Des Weiteren zieht das Fahren mit ungültigem Versicherungskennzeichen ein strafrechtliches Verfahren nach sich. Dabei hat nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter mit einer Strafe nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu rechnen. Somit haften auch die Eltern für ihre Kinder mit.
Dies scheint jedoch bis jetzt viele Rollerfahrer nicht davon abzuhalten weiterhin mit dem grünen Kennzeichen unterwegs zu sein. Täglich meldet die Polizei neue Verstöße. Dies betrifft nicht nur Jugendliche, sondern auch Senioren. Punkte im Verkehrszentralregister, Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen sind die Folgen. Und das nur, weil sie keine 59 bis 98 Euro (je nach Haftschutz) im Jahr für eine Versicherung bezahlen. Dabei steht der zu zahlende Geldbetrag in keinem Vergleich zu den Strafen oder den anfallenden Kosten bei einem Unfall, wenn diese allein getragen werden müssen.
So kann man nur an die Vernunft der Moped, Mofa und Mokick Fahrer und Halter plädieren ein schwarzes Versicherungskennzeichen noch zeitnah zu erwerben. (JKH)
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Nachricht vom 05.03.2014 |
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