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Nachricht vom 17.03.2014 |
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Region |
Mehr Licht im Kuhstall |
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Die Forderung des Kreisveterinärs nach besseren Lichtverhältnissen im Rinderstall ist die Reaktion auf einen aktuellen Fall, der die Kreisverwaltung zum Einschreiten zwang. "Kühe lesen zwar keine Zeitung, brauchen aber Licht zum Wohlbefinden", befindet Veterinärdezent Dr. Stadtfeld.
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Westerwaldkreis. Der Rinderstall braucht bessere Lichtverhältnisse. Das fordert die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit sofortiger Wirkung von einer Landwirtin. Denn der Tageslichteinfall in das Gebäude war mit der Zeit durch Verschmutzung der Fensterscheiben und durch die Vegetation vor den Fenstern immer geringer geworden. Wörtlich heißt es in dem Bescheid der Kreisverwaltung: "Während der Tagstunden hat die Lichtstärke im Aufenthaltsbereich der Rinder mindestens 50 Lux zu betragen".
In der Begründung führt die Verwaltung aus, dass eine helle Umgebung für das Wohlbefinden der Rinder von entscheidender Bedeutung ist. Um der Tierhalterin die Anschaffung eines Luxmeters zu ersparen, wurde ihr der Hinweis gegeben, dass bei 50 Lux ein Raum so hell ist, dass ein normalsichtiger Mensch dort ohne Mühe die Zeitung lesen kann.
"Kühe lesen zwar keine Zeitung, brauchen aber das Licht genau so nötig wie wir Menschen. Im Halbdunkel fühlt sich niemand auf Dauer wohl“, erklärt Veterinärdezernent Dr. Helmut Stadtfeld. Die Tiere - so der Kreisveterinär - benötigen das Licht nicht nur zum Sehen, sondern auch für lebensnotwendige biologische Vorgänge. Die Lichtaufnahme über Rezeptoren im Auge hat positive Effekte auf die Hormonproduktion, insbesondere das natürliche Tageslicht fördert Milchleistung, Futteraufnahme, Wachstum und Fruchtbarkeit der Rinder.
Gute Lichtverhältnisse dienen aber auch den Landwirten bei der Beobachtung ihrer Tiere. Krankheiten oder Verletzungen können so besser erkannt und frühzeitig behandelt werden.
Gerade in alten Stallungen stoßen die Amtstierärzte der Kreisverwaltung immer noch auf unzureichende Licht-, aber auch Luftverhältnisse. Im Falle der Anbindeställe für Rinder kommt noch hinzu, dass die Tiere ihr natürliches Bewegungsbedürfnis und Sozialverhalten nicht ausleben können. "Die Anbindehaltung ist ein Auslaufmodell, aber bei über sechs Monate alten Rindern nach wie vor erlaubt", bedauert Stadtfeld. Umso wichtiger sei es, dass den Tieren zumindest ein sauberes, gut belüftetes und vor allem auch helles Umfeld geboten werde. Pressemitteilung der Kreisverwaltung Montabaur
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Nachricht vom 17.03.2014 |
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