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Nachricht vom 02.04.2014
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Dr. Andreas Nick kommentiert Gesetz für Netzneutralität
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, den 3. April für die Netzneutralität gestimmt. Das sei eine klare Positionierung für offenes Internet, meint Dr. Andreas Nick, das entspreche dem Koalitionsvertrag.
Dr. Andreas Nick.Montabaur. Dazu erklärt der Sprecher für Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, und der zuständige Berichterstatter Andreas Nick: „Das Europäische Parlament hat heute die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in Europa beschlossen. Diese Entscheidung ist eine klare Positionierung für ein offenes Internet.

Wir begrüßen es auch, dass zukünftig in engen Grenzen Spezialdienste angeboten werden können, die nicht zulasten der Qualität und der Verfügbarkeit des Internetzugangs gehen dürfen. Außerdem dürfen Internetzugangsanbieter bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Diensten oder bestimmten Diensteklassen nicht blockieren, verlangsamen, verändern oder verschlechtern. Maßnahmen zum Netzwerkmanagement sind auch weiterhin möglich.

Der Beschluss in Europa entspricht damit grundsätzlich dem Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen.“ Und weiter: „Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden.“

Dieses Ziel wird der Deutsche Bundestag weiterhin verfolgen. Wir werden aber unsere Aufgabe ernst nehmen und den Beschluss auf Herz und Nieren prüfen, ob damit das Ziel auch erreicht wird, das offene und freie Internet, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairem Wettbewerb zu gewährleisten.“
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