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Nachricht vom 11.04.2014 |
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Region |
CDU-Fraktionen versagen Unterstützung |
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In einer gemeinsamen Presseerklärung der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinde- und Stadtrat Bad Marienberg teilen die Christdemokraten mit, dass sie die vorgelegte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes so nicht mehr unterstützen werden. |
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Bad Marienberg. Zur Vorbereitung der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.April sind die CDU-Fraktionen aus Verbandsgemeinderat und Stadtrat Bad Marienberg in einer gemeinsamen Sitzung zu folgendem Entschluss gekommen:
"Nach dem Abwägen neuer Erkenntnisse und dem massiven Bürgerbegehren innerhalb der Verbandsgemeinde sowie der großen Anzahl an Einsprüchen während des Offenlegungsverfahrens, kann die CDU die vorgelegte 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht mehr in vollem Umfang unterstützen.
Die Potentialfläche 3b im Landschaftsschutzgebiet Marienberger Höhe ist für uns nicht vertretbar und ein Ausschlusskriterium. Die Flächen 1, 2 und 3a müssen unter Berücksichtigung der Ortsgemeinderäte und des Bürgerwillens erneut auf den Prüfstand.
Die Entscheidung darüber sollte der aktuelle Verbandsgemeinderat, in Abwägung und nach Prüfung der eingegangenen Einsprüche, noch vor der Wahl am 25. Mai 2014 treffen.
Grundsätzlich sehen wir die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien
voranzutreiben. Dies kann aber nicht ohne die Einbeziehung der Bürger gelingen.
Die Entscheidung der Rot-Grünen Landesregierung, für die Ansiedlung von
Windenergieanlagen in großem Ausmaß Waldflächen zu roden und sogar das Gebot
von Ausgleichsflächen und Wiederaufforstung außer Kraft zu setzen, ist für uns
völlig unverständlich.
Ebenso die politische Entscheidung, das komplette Gebiet Stegskopf aus der Planung für Windkraftanlagen herauszunehmen. Dort wäre wohl das größte Windpotential im Hohen Westerwald und ausreichend Potentialfläche vorhanden.
Wir schließen uns der Forderung der CDU-Landesvorsitzenden Julia Klöckner an,
die ein Gesetz in Rheinland-Pfalz ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen fordert:
Keine Windkraftanlagen in Waldgebieten und ein Mindestabstand von Wohnbaugebieten
in 10-facher Nabenhöhe, mindestens jedoch 1000 Meter". (soweit die Pressemitteilung)
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Nachricht vom 11.04.2014 |
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