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Nachricht vom 29.07.2014 |
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Region |
Damit die Ausbildung nicht am Geld scheitert |
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Jugendliche, die zu weit vom Arbeitsplatz entfernt wohnen und eigenen Hausstand gründen müssen, können Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Den Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung stellen. Zuschussfähigkeit kann im Internet mit BAB-Rechner geprüft werden.
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Westerwaldkreis. Junge Leute müssen oft feststellen, dass es mit ihrer Ausbildungsvergütung eng werden kann, wenn es darum geht, Lebensunterhalt, Fahrkosten, Arbeitskleidung und Lernmittel zu bezahlen. Wer seine Berufsausbildung auch noch in einer anderen Stadt oder Region antreten möchte und eine Wohnung anmieten muss, stößt schnell an finanzielle Grenzen. In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe der Agenturen für Arbeit eine wichtige Unterstützung sein. Darauf macht die Agentur für Arbeit Montabaur aufmerksam.
Berufsausbildungsbeihilfe ist für Jugendliche gedacht, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt, verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie die Leistung auch dann beziehen, wenn sie in der Nähe ihrer Eltern wohnen. Außerdem haben junge Leute, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen, ebenso Anspruch auf die Förderung wie behinderte und benachteiligte Jugendliche, denen die Arbeitsagentur eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht.
Die Höhe der Förderung hängt vom Einzelfall ab. Eigenes Einkommen - dazu gehört auch die Ausbildungsvergütung - oder das Einkommen von Eltern oder Ehegatten wird angerechnet, wenn es die Freibeträge überschreitet. Ein Hinzuverdienst zur Ausbildungsvergütung bleibt bis zur Höhe von mindestens 400 Euro anrechnungsfrei. Ausgenommen von der Förderung sind schulische Ausbildungen.
Jugendliche sollten den Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung stellen, da die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern frühestens für den Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Die frühzeitige Abgabe des Antrags ist auch wichtig, damit die jungen Menschen ihren Lebensunterhalt möglichst von Anfang an mit der Berufsausbildungsbeihilfe bestreiten können und keine längeren Wartezeiten entstehen. Der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag kann nachgereicht werden, es genügt zunächst eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Wer selbst prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm Berufsausbildungsbeihilfe zusteht, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen: www.arbeitsagentur.de – Bürgerinnen und Bürger – Ausbildung – Finanzielle Hilfen – Berufsausbildungsbeihilfe – Zusatzinformationen.
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Nachricht vom 29.07.2014 |
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