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Nachricht vom 27.08.2014 |
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Region |
Vorsicht beim Kauf von billigen Elektronikprodukten im Internet |
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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord warnt vor Schnäppchen im Internet, weil diese häufig nicht dem für den deutschen Markt zugelassenen Standard entsprechen und zum Teil sogar sicherheitsrelevante Mängel aufweisen. |
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Region. Ob es um ein günstiges Ladekabel für das Mobiltelefon oder die Umrüstung der heimischen Beleuchtung auf LED- Technik ist - eine vielfach genutzte Möglichkeit günstigere Angebote als im Geschäft vor Ort zu finden ist das Internet. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten.
In Online-Kaufhäusern und –Auktionshäusern werden Elektronikprodukte in einer Vielzahl von Varianten und in unterschiedlichen Preisklassen angeboten. Oft ist es nicht ersichtlich, von wo der Artikel an den Käufer verschickt wird. Der Versand erfolgt häufig direkt aus den Herstellerländern, meistens in Fernost. Produkte aus nicht EU-Ländern werden bei der Einfuhr vom Zoll überprüft. Ein Schwerpunkt bei der Kontrolle der Einfuhr von Privatpersonen sind Elektronikartikel. Bei Bedenken bezüglich der Einhaltung der entsprechenden europäischen Vorschriften werden die Produkte zur Prüfung an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der SGD Nord weitergegeben. Dort wird die Einhaltung der formellen Anforderungen und bei Bedarf eine technische Überprüfung durchgeführt.
Viele Billig-Importe fallen bereits bei der formellen Prüfung durch, weil keinerlei Angaben in deutscher Sprache auf dem Produkt, auf dessen Verpackung oder in der beiliegenden Bedienungsanleitung vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass diese Produkte bei der Herstellung nicht für den deutschen Markt vorgesehen waren. Für jedes in die EU eingeführte Produkt muss ein Verantwortlicher mit Sitz in der EU benannt werden. Name und Anschrift des Verantwortlichen müssen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben sein. Nur dann ist gewährleistet, dass ein haftbarer Adressat bei Problemen mit dem Produkt rechtlich verfügbar ist. Einige Produkte wiesen zudem ganz offensichtliche technische Mängel auf, wie zum Beispiel, dass spannungsführende Teile von Steckern während des Betriebs berührbar waren und deshalb die Gefahr eines Stromschlags bestand. Es wird deshalb empfohlen, die Produkte vor der Benutzung einer kritischen Sichtprüfung zu unterziehen.
Noch gefährlicher sind die nicht offensichtlichen Mängel, wie sie etwa bei der Überprüfung von Lasern immer wieder festgestellt werden. Die von den Lasern ausgehende Leistung ist zum Teil deutlich höher, als in der Produktbeschreibung im Internet angegeben. Die Leistungen sind teilweise sogar so hoch, dass bei Benutzung die Gefahr von dauerhaften Augenschäden besteht. Im Internet gekaufte Laser gehören deshalb auf keinen Fall in die Hände von Kindern.
Die von der SGD Nord im Rahmen der Zolleinfuhr beanstandeten Geräte dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Der Käufer erhält somit seine bestellten und häufig auch bereits bezahlten Produkte nicht ausgehändigt. Je nach vereinbarten Vertragsbedingungen kann es sein, dass der Käufer auf den Kosten sitzen bleibt, obwohl er keine Ware erhalten hat. Somit kann auch der Kauf von zunächst vermeintlich billigeren Elektronikprodukten für den Käufer teuer werden. |
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Nachricht vom 27.08.2014 |
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