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Nachricht vom 09.09.2014 |
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Kein Gläschen in Ehren während der Schwangerschaft |
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Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung warnt vor Alkoholkonsum während der Schwangerschaft: Schon kleine Mengen können das ungeborene Baby schwer schädigen. Im Auftrag des Gesundheitsministeriums hat die LZG nun einen Online-Kurs zum Thema „Alkoholfrei in Schwangerschaft und Stillzeit“ entwickelt. |
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Mainz. Irgendwann bekommt es fast jede schwangere Frau zu hören: Gerade in der Schwangerschaft sei ein Gläschen Sekt gut für den Kreislauf. „Ein Gläschen in Ehren“, nennt es der Volksmund. Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes warnt die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG) nachdrücklich davor. Im Auftrag des Gesundheitsministeriums hat die LZG nun einen Online-Kurs zum Thema „Alkoholfrei in Schwangerschaft und Stillzeit“ entwickelt.
Jeder Schluck Alkohol, den eine Schwangere trinkt, gelangt fast ungehindert in den Blutkreislauf des Kindes. Es kommt so auf den gleichen Promillewert wie die Mutter, braucht aber zehn Mal länger, um den Alkohol wieder abzubauen. Alkohol wirkt sich schädigend auf die Zellteilung und die Nervenverbindungen aus. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass zwischen zwölf und 15 Prozent der Schwangeren einmal oder auch mehrmals im Monat zu alkoholischen Getränken greifen. Zwar ist erwiesen, dass die Risiken für das Kind mit der Menge des konsumierten Alkohols steigen, aber es gibt keine gesicherten Grenzwerte, ab wann Alkoholkonsum schadet. „Keine Trinkmenge ist unbedenklich“, warnt deshalb Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer der LZG. „Jede Art von Alkohol kann schädigend sein, egal in welcher Phase der Schwangerschaft. Schwangere Frauen sollten daher gänzlich auf Alkohol verzichten.“
Rund 10.000 Kinder werden jährlich mit Beeinträchtigungen geboren, die auf den Alkoholkonsum ihrer Mutter zurückzuführen sind. Besonders bedenklich ist, dass durch Alkohol hervorgerufene kindliche Hirnschädigungen durch spätere Therapien nicht geheilt, sondern bestenfalls lebenspraktische Unterstützungen gegeben werden können. Es gibt eine ganze Palette an Defiziten, die bei den Kindern auftreten können, neben Organschäden auch Minderwuchs und Untergewicht. Zudem gehören verminderte Intelligenz und schwere Verhaltensstörungen zu den Folgen des mütterlichen Alkoholkonsums. Rund 2000 dieser Kinder weisen dabei das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS) auf: Sie sind in allen genannten Bereichen geschädigt, schwer behindert und meist nicht in der Lage, ein selbständiges Leben zu führen. FAS ist die häufigste Form der Behinderung, die nicht-genetischen Ursprungs ist. Sie tritt meistens auf, wenn die Mutter alkoholkrank war. Doch nicht nur dann: Gerade Frauen, die nicht an Alkohol gewöhnt sind und ihn folglich viel langsamer abbauen, können ihr ungeborenes Kind schwer schädigen.
Für werdende Mütter ist es nicht unbedingt leicht, konsequent nüchtern zu bleiben. Im Gegenteil erleben sie es immer wieder, dass sie zum Alkoholkonsum regelrecht gedrängt werden. „Wir wollen, dass Schwangere darin unterstützt werden, auf Alkohol zu verzichten“, betont Dr. Krell von der LZG. Das heißt nicht nur, dass bei offiziellen Anlässen oder Feiern immer alkoholfreie Getränke angeboten werden sollten, sondern auch im Alltag die Situationen mit Schwangeren, Kindern und Alkohol zu überdenken.
Der Onlinekurs, den das LZG entwickelt hat richtet sich aber nicht nur an werdende Mütter: Er wird insbesondere von den Berufsgruppen wie Hebammen, Gesundheits- und Krankenpflegern oder Beratern genutzt, die aufgrund ihrer Tätigkeit Kontakt zu schwangeren oder stillenden Frauen haben. Das kostenlose Fortbildungsangebot kann unter www.elearning.lzg-rlp.de aufgerufen werden.
Das Büro für Suchtprävention befasst sich außerdem intensiv mit „Kindern aus suchtbelasteten Familien“. Weitere Infos dazu finden Sie unter www.lzg-rlp.de. |
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Nachricht vom 09.09.2014 |
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