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Nachricht vom 10.11.2014 |
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Region |
Tür auf A 48 führte zu Verkehrsbehinderungen |
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Ab Montagabend, den 10. November kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen auf der A48 zwischen Höhr-Grenzhausen und Bendorf. Eine Tür lag auf der Fernstraße und blockierte zwei Fahrspuren. Der Verursacher konnte noch nicht ermittelt werden. |
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Höhr-Grenzhausen/A48. Gegen 20.40 Uhr wurde bei der Autobahnpolizei Montabaur mehrfach ein Gegenstand auf der Straße gemeldet. Sofort fuhr die Polizei zur angegebenen Stelle auf der A48 zwischen Höhr-Grenzhausen und Bendorf. Ein Lastkraftwagen hatte dort kurz vor der Abfahrt Bendorf eine Tür mit Glasscheiben verloren. Die Tür blockierte den rechten Fahrstreifen, das Verpackungsmaterial den mittleren Streifen.
Nach Eintreffen der Polizei wurde der Verkehr gestoppt und die Tür und das Verpackungsmaterial auf die rechte Fahrspur geräumt und dieser dann abgesichert, damit niemand durch das dort liegende Glas fährt. Die folgenden Kilometer der A48 wurden weiter abgefahren, um zu prüfen, ob dort weitere Teile verloren gingen – dies war zum Glück nicht der Fall. Der Fahrstreifen mit dem zertrümmerten Glas wurde anschließend gesäubert und die Fahrbahn freigegeben. Die A48 war bis circa 22 Uhr nur zweispurig befahrbar. Das Fahrzeug, das die Tür verloren hatte konnte nach ersten Erkenntnissen nicht ermittelt werden.
Für die Polizisten bestand jedoch schon auf der Anfahrt eine hohe Gefahr. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und der Schriftfolge „BITTE FOLGEN“ versuchten immer wieder einige Autos den Streifenwagen zu überholen. Uwe Schumann
Auch für die Polizei ist das Beseitigen der Gegenstände gefährlich. Um diese Gefahr für alle Beteiligten zu minimieren, geht die mit der Räumung beauftragte Streifenbesatzung wie folgt vor:
1. Anfahrt zu Einsatzstelle mit Blaulicht und Martinshorn. Jeder Verkehrsteilnehmer, der überholt wird, kann nicht mehr über den Gegenstand fahren und eventuell verunfallen.
2. Etwa ein bis zwei Kilometer vor dem gemeldeten Ort verlangsamt der Funkstreifenwagen seine Geschwindigkeit auf circa 60 bis 80 Stundenkilometer, je nach Sichtbedingungen.
3. Hierbei bleibt das Blaulicht eingeschaltet, zusätzlich wird noch die Warnblinkanlage eingeschaltet. Wenn vorhanden, wird rückwärtig das Signal „Polizei-Bitte folgen“ abgestrahlt.
4. Der Streifenwagen fährt mittig auf der Straße. Folgende Verhaltensregeln sollten die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer beachten: Besetzen Sie gleichmäßig alle Spuren! Halten Sie einen sehr großzügigen Sicherheitsabstand! Versuchen Sie auf keinen Fall den Streifenwagen zu überholen!
5. Wenn die Polizeibeamten den Gegenstand rechtzeitig erkennen, werden sie die Geschwindigkeit weiter reduzieren, bis das Fahrzeug zum Stillstand kommt. Sollte der Gegenstand zum Beispiel aufgrund seiner Beschaffenheit erst spät erkennbar sein, kann es auch sein, dass das Polizeifahrzeug stärker gebremst wird. Für diese Situation ist der großzügige Sicherheitsabstand gedacht.
6. Die Polizeibeamten verweilen so lange im Fahrzeug, bis sie sicher sind, dass der rückwärtige Verkehr steht. Eventuell öffnen sie aber bereits die Türen, um ein Aussteigen zu signalisieren. Es wäre lebensgefährlich für die Polizisten, wenn jetzt Fahrzeuge weiterfahren würden.
7. Sind die Gegenstände von der Fahrbahn geräumt, befinden sich die Beamten im Streifenwagen und fahren weiter, können auch Sie ganz normal ihre Fahrt fortsetzen. (Quelle Polizei RLP) |
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Nachricht vom 10.11.2014 |
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