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Nachricht vom 20.11.2014 |
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Region |
Landesmittel für Inklusion im Westerwald |
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MdL Hendrik Hering und Dr. Tanja Machalet teilen mit: Das Land unterstützt Kommunen und den Westerwaldkreis bei der Umsetzung der Inklusion mit zusammen fast 470.000 Euro. Dafür übernimmt der Bund das BAföG künftig vollständig. |
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Westerwaldkreis. Der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Montabaur, Selters, Westerburg und Wallmerod sowie die Stadt Höhr-Grenzhausen erhalten künftig freiwillige Mittel des Landes bei der weiteren, schrittweisen Umsetzung der Inklusion. Darauf weisen die Westerwälder SPD-Landtagsabgeordneten Hendrik Hering und Dr. Tanja Machalet hin. Das Land hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, künftig jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen für inklusive oder sozialintegrative Maßnahmen. Die zehn Millionen Euro stehen dem Land zur Verfügung, da sich der Bund bereit erklärt hat, die Kosten für das BAföG künftig vollständig zu übernehmen. Nach ersten Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung bedeutet dies für den Westerwaldkreis und die erwähnten Kommunen eine Zuwendung in Höhe von fast 470.000 Euro.
„Die Umsetzung der vom Bund ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, argumentiert MdL Hendrik Hering. „Sie stellt Bund, Land und Kommunen vor Herausforderungen – aber vor allem die Schulen, die sich auf den Weg dorthin machen. Dass das Land die Kommunen bei der Umsetzung unterstützt, ist eine gute Nachricht für diese Schulen in unserer Heimat“, freut sich Hering.
Kernstück der Neuerungen im Schulgesetz sei die Wahlfreiheit der Eltern behinderter Kinder. „Sie kennen ihr Kind am besten und können entscheiden, ob die Förderschule oder eine Schwerpunktschule der bessere Förderort ist“, ergänzt MdL Dr. Tanja Machalet. Daher ist der Erhalt von Förderschulen genauso notwendig wie der Ausbau des Angebots an Schwerpunktschulen und eine notwendige Qualifizierung der Lehrkräfte. Die Zusage der Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich für die Schulträger stellt sicher, dass der erwartete Ausbau des Angebots an gemeinsamem Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen entsprechend der Nachfrage abgedeckt wird.
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Nachricht vom 20.11.2014 |
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