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Nachricht vom 14.03.2015 |
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Region |
Verschiedene Verkehrsdelikte im Raum Westerburg
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Mehrmaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diesel aus LKW abgezapft, Fahren ohne Führerschein und Fahren unter Alkoholeinfluss waren die Tatbestände, die die Polizeiinspektion Westerburg am Wochenende feststellen musste. |
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Westerburg. Am Freitag, 13. März, um 7.30 Uhr führte ein 19-Jähriger einen PKW im Stadtgebiet Westerburg, obwohl ihm bereits zuvor durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Am Sonntag, 15. März, um 5.55 Uhr wurde der 19-Jährige in der Ortslage Stahlhofen am Wiesensee festgestellt, als er erneut einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum führte. Den Beschuldigten erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. Sein PKW wurde sichergestellt.
Hahn am See. In der Zeit von Freitag, 13. März, 17.30 Uhr bis Samstag, 14. März, 7.00 Uhr, wurde in Hahn am See, Auf der Heide, im Industriegebiet „Hahner Stock“, vor dem Betriebsgelände der EVM aus einem dort abgestellten LKW mit Anhänger, Diesel entwendet. Unbekannte Täter brachen den Tankdeckel auf und zapften circa 150 – 200 Liter Kraftstoff ab. Die Polizei sucht Zeugen für diese Tat unter der Telefonnummer 02663/98050 oder per E-Mail: piwesterburg@polizei.rlp.de.
Stahlhofen am Wiesensee. Am Samstag, 14. März, gegen 14.00 Uhr sollte eine Person aufgesucht werden, die im Verdacht stand, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr geführt zu haben, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Auf der Anfahrt zu der Person, kam diese der Streifenbesatzung in Stahlhofen am Wiesensee in einem PKW fahrend entgegen. Der PKW konnte im weiteren Verlauf angehalten und kontrolliert werden. Dabei bestätigte sich der Verdacht. Der 67-Jährige war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Den Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren.
Langenhahn. Ermittlungen ergaben, dass der alkoholisierte Fahrer eines PKW den Norma-Parkplatz in Langenhahn mit seinem Fahrzeug verlassen hatte. Der Fahrer konnte zu Hause angetroffen werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,96 Promille. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Den Beschuldigten erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
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Nachricht vom 14.03.2015 |
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