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Nachricht vom 27.03.2015 |
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Region |
Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis |
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Der Bundestag hat am Freitag über die Einführung der Pkw-Maut beschlossen – und sorgt damit für Unmut in der Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz lehnen die Einführung einer Infrastrukturabgabe für Pkw weiterhin ab. |
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Region. „Der nun vorgelegte Kompromiss der Regierungskoalition in Berlin bringt fast nichts für die Verkehrsinfrastruktur, ist bürokratisch und führt zu Ärger mit unseren Nachbarn in der Grenzregion“, sagte Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Ar-beitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
Aus Sicht der Wirtschaft sei es zwar richtig und notwendig, zusätzliche Finanzmittel vor allem in die Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur zu investieren. „Die Gesamtein-nahmen des Bundes aus dem Verkehr betragen aber heute schon über 50 Milliarden Euro. Das würde völlig ausreichen, um diese Investitionen zu decken“, ergänzt Rössel. Das Problem: Dem Bund gelingt es trotz weiter wachsender Steuereinnahmen nicht, genügend Haushaltsmittel für den Verkehrsetat bereit zu stellen.
Wirkliche Zusatzeinnahmen würde der Bund mit der Pkw-Maut lediglich durch im Aus-land zugelassene Fahrzeuge generieren, da die Pkw-Maut für in Deutschland gemel-dete Fahrzeuge zumindest in dieser Legislaturperiode kostenneutral bleiben soll. Sie wird mit der Kfz-Steuer verrechnet. Nach Ansicht von Experten werden die Einnahmen aus der PKW-Maut daher unter 300 Millionen Euro jährlich liegen. Sie wird somit nur einen geringen Beitrag zum Verkehrsetat leisten. „Dieser überschaubare Nutzen recht-fertigt den Aufwand in keiner Weise“, kritisiert Rössel. „In den Grenzregionen ist darüber hinaus mit negativen Rückwirkungen auf den kleinen Grenzverkehr zu rechen. Die gesamtwirtschaftliche Bilanz der Maut könnte damit schnell negativ ausfallen.“
Zudem bestehen weiterhin massive europarechtliche Bedenken gegenüber dem Re-gierungsentwurf. Um diese zu zerstreuen, ist nun eine umständliche Staffelung bei den Kurzzeitvignetten vorgesehen, die sich an Hubraum und Umweltfreundlichkeit eines Fahrzeuges orientieren soll. Die Nachweispflicht obliegt dem Fahrer. Kann er die not-wendigen Nachweise nicht erbringen, zahlt er den Höchstbetrag für eine Kurzzeitvig-nette. „Diese Regelung ist bürokratisch und wird vor allem bei ausländischen Fahrern, die im Regelfall Kurzzeitvignetten benötigen, Unverständnis und Verärgerung hervorru-fen“, befürchtet Rössel.
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Nachricht vom 27.03.2015 |
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