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Nachricht vom 31.03.2015 |
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Region |
Luftdicht ist Pflicht |
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Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es dabei in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts als viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden. |
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Westerwaldkreis. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber sogar vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet.
Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert über Fugen und Ritze in der Gebäudehülle be-werkstelligen. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.
Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungs-qualität sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der Ge-bäudehülle geschlossen wurden, wird ein leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig die über die Hülle nachströmende Luftmenge gemes-sen. Dieser Wert liefert eine Aussage über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird, und alle Handwerker dar-über Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle.
Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 23. April von 14.15 - 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
• In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 15. April von 15 – 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Vo-ranmeldung unter 02624/104 215.
• in Hachenburg am Donnerstag, den 11. Juni von 13.45 - 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Vo-ranmeldung unter 02662/801-102.
• In Rennerod am Donnerstag, den 16. April von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmel-dung unter 02664/506 740.
• in Westerburg am Donnerstag, den 28. Mai von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.
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Nachricht vom 31.03.2015 |
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