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Nachricht vom 23.05.2015 |
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Region |
Seekatz kämpft um Rennerod |
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Der Westerwälder Landtagsabgeordnete Ralf Seekatz will sich mit der Ausgliederung der Verbandsgemeinde Rennerod aus dem Oberwesterwälder Wahlkreis nicht zufrieden geben. Er hat deshalb gegen die Neufassung des Landeswahlgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. |
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Westerburg. Nach Auffassung von Seekatz ist die Ausgliederung der Verbandsgemeinde Rennerod aus dem Wahlkreis 5 Westerburg/Bad Marienberg ausschließlich parteipolitisch motiviert und willkürlich. Die Landesregierung hat bei der Verkleinerung der Wahlkreise diesen Bereich dem Wahlkreis 1 Betzdorf/Kirchen zugeschlagen.
Seekatz, in dessen bisherigen Wahlkreis die VG Rennerod liegt, räumte bei der Begründung seiner Initiative zwar ein, dass durchaus nachvollziehbare Gründe für die Verkleinerung des Wahlkreises sprechen würden. Allerdings sei es nicht erklärbar, dass ausgerechnet der Raum Rennerod dem Nachbarwahlkreis zugeschlagen würde, hierfür gebe es keinen vernünftigen Anknüpfungspunkt.
Der Landtagsabgeordnete wies darauf hin, dass es dort keine inhaltliche Verbindung mit dem Raum Betzdorf/Kirchen gebe. Weder die Menschen aus Rennerod hätten eine Beziehung in den neuen Wahlkreis noch gebe es gemeinsame Einrichtungen, Bildungs- oder kommunale Kooperationen noch Verkehrsverbindungen. So entstehe ein Kunstgebilde, das die Realitäten des Lebens nicht abbilde.
Ein Blick auf die Karte zeige auch, dass die Verbandsgemeinde Rennerod keinerlei Verkehrsverbindung nach Betzdorf/Daaden hätte, gerade einmal 750 Meter Grenze würde die beiden Bereiche miteinander verbinden. Dies bedeute, dass auch räumlich ein schlauchartiges Gebilde entstehe mit einer unzumutbaren räumlichen Ausdehnung.
Das Schlimme daran sei, so Seekatz weiter, dass die Oberwesterwälder Bürger sich mit ihrem neuen Wahlkreis nicht identifizieren könnten. Sämtliche Verwaltungsbeziehungen richteten sich in den Westerwald, nun plötzlich sei ein Abgeordneter aus einem ganz anderen Bereich zuständig. Dies verstoße eklatant gegen die verfassungsrechtliche Rechtsprechung, die Wahlrechtsgrundsätze erforderten eine inhaltliche Identität zwischen Wählern und Wahlkreis.
Es sei deshalb kein Zufall, dass der Landeswahlleiter sich für einen ganz anderen Zuschnitt bei der Landesregierung eingesetzt hätte, dies habe die von der SPD geführte Landesregierung abgelehnt. Einzige Motivation für den damaligen Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering sei offensichtlich gewesen, die VG Rennerod aus seinem Wahlkreis auszuschließen, da dort die CDU bei den Landtagswahlen immer die Mehrheit gehabt hätte. Wenn es aber nur darum gegangen sei, die rote Mehrheit in Herings Wahlkreis zu zementieren, könne dies vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben, erklärte Seekatz.
Insofern hoffe er, so Seekatz abschließend, dass das Verfassungsgericht noch vor der Landtagswahl 2016 das Landeswahlgesetz auf seinen Antrag hin insofern korrigiere. Er wolle verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger das Opfer roter Machterhaltungspolitik werde. Die Renneröder seien so stark im Westerwald verwurzelt, er werde dafür kämpfen, dass sie im kommenden Jahr deshalb auch im Westerwald wählen dürften. Er sei in den vergangenen Wochen gerade in dieser Verbandsgemeinde vielfach aufgefordert worden, alle möglichen Schritte gegen diesen parteipoltischen Filz der bisherigen Landesregierung zu unternehmen und sehe sich deshalb in der Verantwortung, die Menschen in dieser Region nicht im Stich zu lassen.
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Nachricht vom 23.05.2015 |
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