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Nachricht vom 29.06.2015 |
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Region |
Sommersitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur |
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Mit einer bunten Mischung an Themen hatte der Verbandsgemeinderat (VGR) Montabaur sich bei seiner Sommersitzung zu befassen. So stand die Waldschule in Montabaur-Horressen ebenso auf der Tagesordnung wie das Einzelhandelskonzept, die Richtlinien zur Dorferneuerung und der Bericht des Landesrechnungshofs zu Feuerwehrbeschaffungen. |
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Montabaur. Zuvor jedoch ehrte der Rat zwei Nachwuchstalente aus den Bereichen Sport und Chemie, die Außergewöhnliches geleistet haben. Als bester Nachwuchs-Chemiker Deutschlands kann derzeit Maximilian Albers aus Montabaur bezeichnet werden. Mit seinen Forschungen zur chemischen Speicherung von Energie aus Solaranlagen hat er den Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ in der Sparte Chemie und den Sonderpreis für Umwelttechnik gewonnen. Dafür wurde er bereits von Bundespräsident Joachim Gauck geehrt. Dieser Ehrung schloss sich nun der VGR an, der mit Respekt den Ausführungen des 17-jährigen Schülers lauschte. Bürgermeister Edmund Schaaf lobte Maximilian Albers Ansatz als vorbildlich: „Es wird viel über die Probleme der Energiewende geredet. Sie haben mit ihrer Forschungsarbeit konkrete Handlungsansätze geliefert.“
Marco Korbach aus Horbach darf sich seit dem Frühjahr bester deutscher Bogenschütze nennen. Mit nur zwei Punkten Vorsprung gewann der 17-Jährige die Deutschen Meisterschaften bei den Junioren in der Wettbewerbsklasse „Freestyle Limited Recurve“. Was man darunter zu verstehen hat, nämlich einen Metallbogen mit Visier und Stabilisator, erläuterte das Nachwuchstalent den Ratsmitgliedern anschaulich. Erst im Mai 2014 war Marco Korbach in den Bogenschützenclub Wirges eingetreten. „Nicht einmal ein Jahr im Training und schon deutscher Meister. Alle Achtung“, kommentierte Schaaf die Leistungen des jungen Schützen.
Das Schulgebäude der Waldschule in Montabaur-Horressen wird abgerissen und an gleicher Stelle wieder aufgebaut; allerdings kleiner und moderner. Diesen Beschluss hat der VGR jetzt gefasst und damit ein klares Votum zum Grundschulstandort Montabaur-Horressen abgegeben. Abriss und Neubau sollen ab 2017 ausgeführt werden Da der Neubau vor dem Abriss errichtet werden soll, wird eine Beeinträchtigung des Schulbetriebs weitgehend vermieden. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden mit rund 4,6 Millionen Euro veranschlagt; eine umfassende Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes wäre, je nach Umfang, ebenso teuer oder noch teurer gekommen.
Die Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur wurde in den vergangenen Jahren in mehreren Bauabschnitten saniert und modernisiert. Erst im vergangenen Jahr wurde ein Aufzug angebaut und die neue Mensa eingeweiht. Nun steht noch die Sanierung des Schulhofes aus. Für die Erneuerung der Grünanlagen und Pflasterflächen sowie für ein DFB-Mini-Spielfeld hat der Verbandsgemeinderat nun rund 85.000 Euro bereitgestellt, so dass die Baumaßnahmen in den Sommerferien starten können.
Im Einzelhandelskonzept (EHK) der Verbandsgemeinde Montabaur ist festgelegt, in welchen Ortslagen welche Art von Einzelhandel zulässig oder unzulässig ist. Ziel des Konzeptes ist es, die Ortskerne mit intakter Einzelhandelsstruktur und die Innenstadt von Montabaur (sogenannte zentrale Versorgungsbereiche) als lebendige Mittelpunkte mit einem interessanten Einkaufsangebot zu erhalten und zu stärken. Durch die jüngsten Entwicklungen in Montabaur und Neuhäusel war eine Anpassung des EHK notwendig geworden, die der VGR mit dem Änderungsbeschluss nun formal verabschiedete. Laut dem Beschluss ist nun im neuen Montabaurer Stadtteil Quartier Süd ein „eingeschränkter zentraler Versorgungsbereich zur Nahversorgung“ ausgewiesen. Konkret wird dort aktuell ein Edeka-Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter mit Getränkemarkt und Backshop mit insgesamt 1.900 Quadratmetern Verkaufsfläche gebaut. Außerdem wurde im Neubaugebiet an der Hunsrückstraße ein „Ergänzungsstandort für nicht innenstadtrelevante Sortimente“ eingerichtet, weil dort ein kleines Möbelhaus entstehen soll. Und schließlich wurde im Ortskern von Neuhäusel „ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.600 Quadratmetern“ vorgesehen und damit formal die laufende Erweiterung des Rewe-Marktes im EHK verankert; realisiert werden dort derzeit rund 1.150 Quadratmeter Verkaufsfläche. „Mit dieser Änderung haben wir die Festlegungen aus dem Flächennutzungsplan und den örtlichen Bebauungsplänen übernommen. Gerade am Beispiel Neuhäusel wird deutlich, dass es dann gelingt, zentrale Versorgungsbereiche zu schützen und zu entwickeln, wenn man konsequent die Ansiedlung von Handelsbetrieben in Gewerbegebieten und anderen Randgebieten ausschließt“, fasst Bürgermeister Schaaf den Beschluss zusammen und erinnert: „2003 waren schon Pläne für neue Märkte im benachbarten Gewerbegebiet fertig. Hätte man damals dem öffentlichen Druck nachgegeben, wäre der Ortskern von Neuhäusel heute sicher frei von Handel.“ Bei der Abstimmung stimmte die Fraktion der FWG gegen den „Versorgungsbereich Quartier Süd“, weil sie dadurch die anderen Standorte in der Stadt gefährdet sieht.
Verbandsgemeinde, Stadt und Ortsgemeinden fördern durch abgestimmte Förderprogramme gemeinsam den Erhalt und die Erneuerung alter Bausubstanz in den Ortskernen bzw. der Innenstadt, indem sie privaten Bauherren Zuschüsse für Baumaßnahmen geben. Bürgermeister Edmund Schaaf erinnerte daran, dass die Verbandsgemeinde Montabaur die erste im Westerwaldkreis war, die Zuschüsse für Maßnahmen der Dorferneuerung gewährte. „Auch heute können wir feststellen: Keine andere Westerwälder Verbandsgemeinde gewährt so großzügige finanzielle Unterstützung wie wir“, führte Schaaf aus. Dazu gibt es Richtlinien, die Art und Umfang der Förderung festlegen. Diese Richtlinien wurden jetzt von einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ortsbürgermeister überarbeitet, erweitert und schließlich vom VGR verabschiedet. Grundsätzlich gefördert werden Objekte, die als Wohnraum oder für Handel, Dienstleistung und Gewerbe genutzt und modernisiert, umgebaut oder instandgesetzt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 6.500 Euro pro Projekt. Bedingung für eine Zuwendung der Verbandsgemeinde ist, dass die jeweilige Ortsgemeinde bzw. Stadt das Projekt ebenfalls als förderwürdig ansieht und zusätzlich den gleichen Zuschuss gewährt, so dass ein Grundstückseigentümer für den Umbau eines Hauses im Ortskern bis zu 13.000 Euro erhalten kann. Zusätzlich gewährt die Verbandsgemeinde für jedes im Haushalt lebende Kind 500 Euro Förderfähige Projkete können bis zu Abriss und Wiederaufbau gehen. In der neuen Fassung der Dorferneuerungsrichtlinien der VG wurden vor allem die Fördervoraussetzungen erweitert und detailliert dargestellt. Nun sollten die Ortsgemeinden und die Stadt ihre örtlichen Förderrichtlinien denen der VG anpassen und das Fördergebiet Ortsmitte bzw. Stadtmitte definieren. „Es ist wichtig, dass die Ortsgemeinden, die Stadt und die Verbandsgemeinde hier an einem Strang ziehen und die Richtlinien zueinander passen“, so der Bürgermeister.
In mehreren anonymen Briefen hatte ein Unbekannter im Frühjahr den Ablauf von Beschaffungsmaßnahmen für die Freiwilligen Feuerwehren innerhalb der Verwaltung kritisiert und sich über die Umgangsformen der Wehrleitung mit den Feuerwehrleuten beschwert. Dieser Brief war unter anderem an die Fraktionen im VGR und an den Rechnungshof Rheinland-Pfalz (RH) adressiert worden, der daraufhin die Vorgänge innerhalb der Verwaltung überprüfte. Die Verwaltung legte nun dem VGR den abschließenden Prüfbericht vor. Der für das Feuerwehrwesen zuständige Erste Beigeordnete Andree Stein hatte zum Berichtsentwurf des RH Stellung genommen. Da sowohl der Prüfbericht als auch die Stellungnahmen sehr umfangreich sind und sehr weit ins Detail reichen, beschloss der VGR, die eingehende Beschäftigung mit den Sachfragen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen in den Haupt- und Finanzausschuss zu vertagen. Allerdings habe er bereits reagiert und hausintern Weisungen erteilt, damit sich einige Kritikpunkte aus dem Prüfbericht nicht wiederholen können, wie Bürgermeister Edmund Schaaf berichtete. Außerdem habe die Verwaltungsleitung Gespräche mit den Wehführern und Löschgruppenführern geführt, um Klarheit über die Kritik am Verhalten, vor allem am Umgangston, der Wehrleitung zu erhalten. „Völlig übereinstimmend und glaubwürdig wurde uns vorgetragen, dass die Wehrführer der örtlichen Feuerwehren und ihre Stellvertreter den Umgang der Wehrleiter als kameradschaftlich und freundschaftlich empfinden und ihnen auch aus ihren Ortswehren diesbezüglich keine Kritik zu Ohren gekommen ist. Die gegen die Wehrleitung erhobenen Vorwürfe wegen ihres Umgangstons erscheinen deshalb als unbegründet“, stellte der Bürgermeister klar. Im Auftrag der CDU-Fraktion beantragte ihr Vorsitzender Dr. Wolfgang Neutz die Einrichtung eines ständigen Ausschusses für die Feuerwehren; „damit wir seitens des VGR in Zukunft die Feuerwehren intensiver begleiten und politisch besser absichern können.“ Dem Antrag wurde zugestimmt und damit die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Ausgestaltung des neuen Feuerwehrausschusses zu erarbeiten. Die SPD-Fraktion kritisierte die Verwaltung. Fraktionsvorsitzender Udo Schöfer führte aus, die ehrenamtlichen Rats- und Ausschussmitglieder müssten sich darauf verlassen können, dass die Verwaltung gründlich arbeite und die gesetzlichen Vorschriften ebenso beachte wie die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Seine Fraktion „erwartet, dass die weitere Behandlung der unerfreulichen Beanstandungen entsprechend der Forderung des Rechnungshofs erfolgt und abgearbeitet wird“, so Udo Schöfer.
Der Abschlussbericht des Landesrechnungshofs, in dem auch die Stellungnahmen der Verwaltungsleitung enthalten sind, wird vom 6. bis einschließlich 14. Juli öffentlich im Rathaus bei Sandra Hampl in Zimmer 233 ausgelegt.
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Nachricht vom 29.06.2015 |
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