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Nachricht vom 23.07.2015 |
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Region |
Offenlage Fortschreibung des Flächennutzungsplanes |
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3. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung, des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg; Durchführung der Offenlage gemäß Paragraph 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
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Hachenburg. Der Verbandsgemeinderat hat die Offenlage des 3. Nachgangs zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg gemäß Paragraph 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sieht mehrere, meist geringfügige Änderungen vor:
• Alpenrod: Ausweisung einer Sondergebietsfläche „Im Bergern“ von 2,6 Hektar
• Giesenhausen: Abrundung der Ortslage von 0,18 Hektar
• Höchstenbach: Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche „Im Bongert“ von 0,2 Hektar
• Merkelbach: Erweiterung eines Wohngebietes „Flur 1“ von 0,56 Hektar
• Mündersbach: Erweiterung des Gewerbegebietes von 1,6 Hektar
Die Offenlage gem. Paragraph 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 3. August bis 3. September bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 315, statt. In dieser Zeit liegen die Unterlagen während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die Ziele und Zwecke der Änderungspunkte und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Ihnen wird während der Offenlage Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach Paragraph 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Nachricht vom 23.07.2015 |
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