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Nachricht vom 10.08.2015
Region
Sperrt die Wärmedämmung solare Gewinne aus?
Es ist richtig, dass eine ungedämmte Wand auch während der Heizperiode Energie durch die Sonnenstrahlung von außen aufnimmt. Die Wand wird außen wärmer und der Energieverlust durch die Wand reduziert sich um bis zu 15 Prozent.
Westerwaldkreis. Allerdings erhöht sich gleichzeitig der Verlust dieser wärmeren Wand nachts durch die erhöhte Abstrahlung in die kalte Umgebung. Der insgesamt damit verbundene Energiegewinn ist ziemlich gering. Im Vergleich dazu ist die Energiemenge, die durch die Wärmedämmung eingespart wird, um ein Vielfaches größer.

Diese Energieflüsse sind messtechnisch relativ einfach zu erfassen, so dass diese Zusammenhänge schon lange geklärt sind. Wenn die solaren Gewinne durch massive Bauteile im Winter wirklich nennenswert wären, wäre es in alten Gemäuern im Winter nicht so ungemütlich. Wärmedämmung ist also wesentlich effektiver als der Einfluss der Sonnenstrahlen auf ungedämmte Wände.

Weitere Details zum Thema Wärmedämmung und zu allen anderen Themen der Energieeinsparung im Bestandsgebäude und beim Neubau erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

In Montabaur am Donnerstag, den 27. August von 14.15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Konrad-Adenauer-Platz 8. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.

In Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 2. September von 15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48. Voranmeldung unter 02624/104 215.

In Hachenburg am Donnerstag, den 10. September von 13.45 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11, Voranmeldung unter 02662/801-102.

In Rennerod am Donnerstag, den 3. September von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55. Voranmeldung unter 02664/506 744.

In Westerburg am Donnerstag, den 10. September von 16 bis 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1, Voranmeldung unter 02663/2910.
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