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Nachricht vom 17.08.2015 |
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Politik |
Mehr als 20 Prozent nach Job-Verlust in Hartz IV |
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Nur knapp 80 Prozent der Beschäftigten im Westerwaldkreis, die 2014 den Job verloren, wurden bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der Arbeitslosenversicherung betreut und finanziell unterstützt. Etwas mehr als 20 Prozent waren demgegenüber nach Job-Verlust nach den Berechnungen des DGB direkt auf Hartz IV angewiesen. |
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Westerwaldkreis. Absolut waren dies 5.109 Arbeitskräfte, die zu Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld erhielten, und 1.325, die bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV rutschten. Diese Fakten zeigen, dass der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Empfänger kürzer ist, als vielfach angenommen und die Sicherungslücken der Arbeitslosenversicherung nicht länger übersehen werden können, so Gabi Weber, Regionsgeschäftsführerin des DGB Koblenz. Hartz IV dürfe keinesfalls immer mit Langzeitarbeitslosigkeit gleichgesetzt werden, denn auch bei vorheriger Beitragszahlung sei das Verarmungsrisiko zu Beginn der Arbeitslosigkeit sehr hoch. Dies gefährde die Legitimation der beitragsbezogenen Arbeitslosenversicherung.
Viele haben zwar gearbeitet und auch ein ganzes Jahr Beiträge zur Versicherung gezahlt, aber dies nicht innerhalb der letzten zwei Jahre (der sogenannten gesetzlichen Rahmenfrist) schaffen können, weil sie befristet oder unstetig beschäftigt waren. Sie haben gearbeitet und Beiträge gezahlt – wenn auch nicht lange genug – und gehen bei der Versicherung finanziell leer aus. Bei relativ kurzen Beitragszeiten oder bei Nichteinhaltung der Rahmenfrist von nur zwei Jahren konnte noch kein Versicherungsschutz aufgebaut werden. Beitragszahlungen, die länger zurückliegen, werden hier nicht berücksichtigt.
Die negativen Folgen zeigen sich insbesondere bei prekär Beschäftigten und Leiharbeitskräften. So erhalten 63,5 Prozent der Leiharbeitskräfte im Westerwaldkreis bei der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld, aber 36,5 Prozent sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits auf Hartz IV angewiesen. In keiner anderen Branche des Landkreises ist das Risiko der Arbeitslosigkeit so hoch und die Chance auf finanzielle Unterstützung der Arbeitslosenversicherung so gering wie im Verleihgewerbe, so Weber. Im Gastgewerbe sind es knapp 30 Prozent und im Handel gut 20 Prozent, die bei Arbeitslosigkeit direkt in den Hartz IV Bezug kommen.
Der DGB setzt sich dafür ein, dass vormalig Beschäftigte nicht so schnell auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung wieder verbessert wird. Dies würde auch den kommunalen Haushalt des Landkreises entlasten, da die anteiligen kommunalen Aufwendungen für das Hartz-IV-System vermindert werden könnten. Der DGB fordert, die gesetzliche Rahmenfrist innerhalb derer ein Versicherungsanspruch aufgebaut werden kann, von derzeit zwei Jahren wieder auf drei Jahre zu erweitern – wie dies bereits bis Februar 2006 galt. Der DGB appelliert an die Politik, die Augen vor dieser problematischen Entwicklung nicht länger zu verschließen und sich für diese im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Regelung einzusetzen. Der Gesetzentwurf dürfe nicht länger im parlamentarischen Verfahren feststecken.
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Nachricht vom 17.08.2015 |
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