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Nachricht vom 05.09.2015 |
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Region |
Zwei betrunkene Verkehrsteilnehmer |
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Gleich zwei Mal musste die Polizei Hachenburg eingreifen, weil Personen unter erheblicher Alkoholeinwirkung Fahrzeuge führten. Nach einem Rollerfahrer in Müschenbach wurde ein Autofahrer in Hachenburg aus dem Verkehr gezogen. |
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Müschenbach. Aufgrund eines Hinweises, dass ein Rollerfahrer vermutlich dem Alkohol zugesprochen habe, konnte am 4. September gegen 15.35 Uhr der Rollerfahrer auf der K19 zwischen Müschenbach und Astert einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Die Beamten konnten feststellen, dass der 51 Jahre alte Rollerfahrer erheblich unter Alkoholeinwirkung (1,93 Promille) stand. Weiterhin war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Dem Fahrer wurde daher die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Es wurden anschließend Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Hachenburg. Am 4. September meldete sich gegen 21.20 Uhr ein Mitarbeiter eines Einkaufmarktes bei der Polizei, weil dort eine alkoholisierte Person mit einem PKW weggefahren sei. Durch Polizeibeamte konnte die Person an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden. Auch hierbei stellten die Beamten fest, dass die 50 Jahre alte Person erheblich unter Alkoholeinwirkung stand (1,48 Promille). Auch in diesem Fall wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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Nachricht vom 05.09.2015 |
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