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Nachricht vom 31.10.2015 |
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Region |
Nebelunfälle auf der A 3 |
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In der Nacht zu Sonntag, dem 1. November herrschte im Westerwald Nebel. Prompt kam es auf der Autobahn A 3 zu den ersten Nebelunfällen. In beiden Fällen war nicht an die Sichtweite angepasste Geschwindigkeit der Grund. Dies teilte die Autobahnpolizei Montabaur mit. |
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Deesen. In der Nacht zum 1. November, gegen 0:25 Uhr befuhr ein 36-jähriger Mann aus Darmstadt die A 3 in Richtung Frankfurt. Es herrschte Nebel. Er war auf dem mittleren von drei vorhandenen Fahrstreifen der Autobahn unterwegs. Kurz vor der Ortslage Deesen kam er aufgrund einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab.
Auf dem Grünstreifen überschlug sich der PKW und rutschte circa 200 Meter über die Fahrbahn, ehe das Auto auf dem linken Fahrstreifen von der Mittelschutzplanke abgebremst wurde und zum Stillstand kam. Am Fahrzeug entstand Totalschaden Es wurde durch einen Abschleppdienst entsorgt. Der Fahrer blieb unverletzt. Die Schadenshöhe wird auf rund 30.000 Euro geschätzt.
Montabaur. Gegen 5:20 Uhr befuhr ein 26-Jähriger aus Diez mit seinem Fahrzeug die A 3 Richtung Frankfurt. Er war auf dem rechten von drei Fahrstreifen unterwegs. Er wollte an der Anschlussstelle Montabaur die Autobahn verlassen. Aufgrund des dichten Nebels und unangepasster Geschwindigkeit erkannte er die Anschlussstelle nicht rechtzeitig.
Er zog in letzter Sekunde nach rechts und fuhr zunächst über ein Verkehrsschild, welches zwischen der BAB 3 und der Anschlussstelle stand. Das Fahrzeug fuhr anschließend auf die Schutzplanke auf und beschädigte dort einen Verkehrsschildmast. Durch diesen Anstoß wurde das Fahrzeug von der Schutzplanke abgewiesen, kam wieder auf die Fahrbahn zurück und blieb nach wenigen Metern quer zur Fahrtrichtung stehen. Der Fahrer wurde hierbei leicht verletzt und zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus Montabaur gebracht. Das Auto erlitt Totalschaden und wurde durch einen Abschleppdienst geborgen. Die Schadenshöhe wird auf etwa 5.000 Euro geschätzt.
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Nachricht vom 31.10.2015 |
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