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Nachricht vom 22.11.2015 |
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Region |
Zwei Fahrer unter Drogen gestoppt |
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Gleich zwei Fahrten mit dem PKW unter Rauschmittelbeeinflussung beschäftigten die Montabaurer Polizei in der Nacht zu Montag. Beide Fahrer wurden an der Weiterfahrt gehindert. Ein Mann aus der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach verhielt sich dabei noch uneinsichtig und renitent. |
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Niederelbert. Gegen 22 Uhr konnte am Sonntagabend ein PKW in der Ortslage von Niederelbert durch eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei aus Montabaur kontrolliert werden. Der 27-jährige Fahrer wies während der Fahrt und im Anschluss bei der polizeilichen Kontrolle deutliche drogentypische Ausfallerscheinungen auf. Da ein sogenannter Drogenschnelltest nicht erfolgen konnte, wurde bei dem Betroffenen eine Blutentnahme durchgeführt. Im Anschluss der Maßnahme wurden noch ein Fahrverbot verhängt und Führerschein sowie PKW-Schlüssel sichergestellt. Auf den Fahrer wartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit hohem Bußgeld.
Mogendorf. Gegen halb drei in der Früh zum Montag beschäftigte ein 65-Jähriger in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach wohnender PKW-Fahrer die Polizeibeamten der Inspektion von Montabaur. Nachdem er auf der Landesstraße 307, kurz vor Mogendorf mit seinem PKW fahrend durch eine Polizeistreife gestoppt und kontrolliert werden konnte - hierbei fielen den Polizeibeamten drogentypische Ausfallerscheinungen auf - weigerte sich der betroffene Fahrer einen Drogenschnelltest bei ihm durchführen zu lassen. Die Konsequenz einer Blutentnahme wurde ihm verdeutlicht, die er zunächst noch eingehen wollte.
Daraufhin wurde der Mann durch die Polizei in das Montabaurer Krankenhaus gefahren. Hier weigerte er sich nun vehement gegen die Entnahme einer Blutprobe. Die Beamten redeten mit dem Mann und versuchten noch mehrmals seine Meinung zu ändern, doch dem half nichts. Am Ende mussten die Beamten körperlich gegen den Herrn vorgehen, wodurch er sich neben der Fahrt unter Drogeneinfluss auch noch eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und zu guter Letzt auch noch wegen Beleidigung zu verantworten hat. Denn als die Beamten sich von dem Mann verabschiedeten, beleidigte er diese noch auf das Übelste.
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Nachricht vom 22.11.2015 |
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