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Nachricht vom 31.01.2016 |
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Region |
Krötenwanderung: Straßensperrungen ab 15. Februar |
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Sobald sich die Temperaturen der Acht-Grad-Marke nähern, beginnen die ersten Frösche und Kröten ihre riskante Wanderung über Westerwälder Straßen. Straßensperrungen zur Hauptwanderzeit, Krötenzäune und Hinweisschilder sind Maßnahmen, um die Verluste zu begrenzen. |
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Westerwaldkreis. Auch in diesem Jahr werden aus Gründen des Amphibienschutzes die nachfolgenden genannten Straßenabschnitte bei gesperrt:
- L 309 zwischen Hillscheid und Vallendar (ab 15. Februar)
- K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen (ab 25. Februar).
- K 2 zwischen dem Einmündungsbereich der K1/K2 und der Ortslage Dreifelden (ab 1. März)
- K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum (ab 11. März)
- K 54 Stahlhofen am Wiesensee und Hergenroth (ab 01. März)
- K 61 zwischen dem Einmündungsbereich B 414/K61 Kirburg und der Ortslage in Bölsberg (ab 11. März)
- K 51 zwischen Seck und Hellenhahn-Schellenberg (ab 01. März)
Die Sperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien vorgenommen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit einer Krötenwanderung gerechnet werden muss.
Eine Sperrung aller betroffenen Straßenabschnitte während der Hauptwanderzeit ist nicht überall möglich. Deswegen werden an vielen Straßenabschnitten mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt. Hier werden die Tiere von ehrenamtlichen Helfern in Eimern gesammelt und mindestens zweimal täglich über die Straßen getragen, so unter anderem an der L 288 Hachenburg Richtung Alpenrod, L 313 Guckheim Richtung Westerburg und K 54 Stahlhofen Richtung Höhn.
An anderen Stellen, zum Beispiel auf der L 327 zwischen Horressen und Niederelbert, sollen Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tiere und zu einer langsameren Fahrweise veranlassen.
Das Umweltamt der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte sind tabu und dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig, mit reduzierter Geschwindigkeit, passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben.
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Nachricht vom 31.01.2016 |
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