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Nachricht vom 02.02.2016 |
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Region |
Rechte der Verbraucher – Hätten Sie’s gewusst? |
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Vortrag der Verbraucherzentrale klärt über Rechtsirrtümer auf. Kunden stellen sich viele Fragen. Es gibt oft klare und oft überraschende Antworten. Termin: 2. März um 15 Uhr in der Verbandsgemeinde Hachenburg, Gartenstr. 11, Kleiner Sitzungssaal. |
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Montabaur. Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt? Verpflichtet das Öffnen von Verpackungen zum Kauf? Darf man Mängel nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf rügen? Beim täglichen Einkauf begegnen uns viele rechtliche Fragen. Nicht immer wissen wir die richtige Antwort darauf.
Die Händler vor lassen ihre Kunden bei Streitfällen oft im Ungewissen über ihre Rechte. Deswegen ist es für Verbraucher gut, ihre rechtlichen Möglichkeiten aber auch die rechtlichen Grenzen zu kennen.
Unter dem Titel „Die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags“ klärt die Verbraucherzentrale jetzt die größten trügerischen Missverständnisse des Einkaufens auf. Auf dem Programm stehen Fragestellungen, für die es klare und oft überraschende Antworten gibt. Die Beraterin der Verbraucherzentrale Hachenburg stellt die rechtlichen Grundlagen verständlich dar, gibt Tipps und steht auch für Fragen zur Verfügung.
Der Vortrag findet am 2. März um 15 Uhr in der Verbandsgemeinde Hachenburg, Gartenstr. 11, Kleiner Sitzungssaal statt. Eine Anmeldung ist unter 0262/12727 oder per E-Mail hachenburg@vz-rlp.de möglich.
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Nachricht vom 02.02.2016 |
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