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Nachricht vom 17.03.2016 |
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Politik |
Frauen haben ein Recht auf mehr |
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Frauen erhalten im Durchschnitt immer noch 21 Prozent weniger Lohn oder Gehalt als Männer für gleiche Arbeit. Zurückführen lassen sich die Verdienstunterschiede auf Faktoren wie der Verlauf der Erwerbsbiografien oder die Berufswahl. Aber selbst bei identischer Qualifikation bleibt eine Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern von etwa sieben Prozent. |
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Region. „Zum 8. Mal in Folge muss mit dem Equal Pay Day auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam gemacht werden. Ich würde mich freuen, wenn das am 19. März 2016 das letzte Mal wäre“ zeigt sich Gabi Weber enttäuscht über die Notwendigkeit des Gedenktages. „Das Schließen der Lohnlücke ist eine Frage der Gerechtigkeit.“
Die Lohnlücke ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 2014 auf 2015 leicht von 22 auf 21 Prozent gesunken. Gründe dafür könnten in der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns liegen, von dem überwiegend Frauen im Niedriglohnbereich profitieren, vermutet die SPD-Abgeordnete. Dennoch müssen Frauen nach wie vor zweieinhalb Monate mehr arbeiten, um auf das durchschnittliche Jahresentgelt von Männern zu kommen. Doch damit nicht genug: Die Einkommensunterschiede haben ebenfalls Auswirkungen auf die Renten. Eine Zahntechnikerin muss rechnerisch ganze zwölf Jahre mehr arbeiten, um die gleiche Rente wie Ihr männlicher Kollege zu beziehen.
Zurückführen lassen sich die Verdienstunterschiede auf mehrere Faktoren wie der Verlauf der Erwerbsbiografien oder die Berufswahl. Aber selbst bei identischer Qualifikation und Tätigkeit werden Frauen häufig schlechter entlohnt. Bei gleicher Arbeit bleibt eine Lohndifferenz von etwa sieben Prozent.
„Wir brauchen gesetzliche Maßnahmen, sonst wird sich daran leider nichts ändern“, ist sich Weber sicher. „Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig bekommt meine ganze Unterstützung in ihrem Vorhaben für das Lohngerechtigkeitsgesetz, mit dem wichtige Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.“ Die Entgeltgleichheit kommt also nicht von alleine. Deshalb muss nun endlich eine gesetzliche Regelung zur Entgeltgleichheit her, damit Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und diese durch geeignete Instrumente geschlechtergerecht zu gestalten. Auch der Ausbau einer hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung ist unabdingbar auf dem Weg zur Entgeltgleichheit. So sollten Investitionen in eine geschlechtergerechte Zukunft eine Selbstverständlichkeit sein.
Für MdB Gabi Weber ist klar: „Das Gesetz muss jetzt schnell kommen. Frauen haben ein Recht darauf!“
Weitere Informationen unter: www.equalpayday.de.
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Nachricht vom 17.03.2016 |
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