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Nachricht vom 06.05.2016 |
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Region |
Beginn der Mähsaison: Kitze, Hasenkinder & Co in Gefahr |
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PETA appelliert an Landwirte in Rheinland-Pfalz, Tierbabys zu schützen. Verantwortliche sind verpflichtet, Wildtiere mit Vorsichtsmaßnahmen vor Tod und Verletzungen zu bewahren. Vor allem Rehkitze und junge Feldhasen fallen alljährlich den Mähmaschinen immer wieder zum Opfer. Vergrämungsmethoden und Achtsamkeit können das Leid verhindern. |
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Region. Tödliche Falle im hohen Gras: Die bevorstehende Mähsaison bringt zahlreiche Tierkinder in Lebensgefahr. Vor allem von ihren Müttern in Wiesen abgelegte Rehkitze und junge Feldhasen fallen den scharfen Klingen der Mähdrescher immer wieder zum Opfer. Dabei sind Landwirte dazu verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Tiere zu treffen. Die Tierrechtsorganisation PETA appelliert nun an die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, ihrer Pflicht nachzukommen und geeignete Vertreibungsmethoden oder Geräte zum Aufspüren versteckter Wildtiere einzusetzen.
„Tierkinder, die nicht schnell genug fliehen können, werden aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt. Gegen die scharfen Klingen eines Mähdreschers haben sie keine Chance", so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Jeder Landwirt sollte routinemäßig vor und während dem Mähen von Wiesen ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Wildtiere in den Arbeitsprozess integrieren."
Um Tiere vor Verletzungen oder dem Tod zu bewahren, eignen sich im Vorfeld der Mahd eingesetzte Vergrämungsmethoden wie flatternde Bänder, Duftzäune oder akustische Signale. Diese schrecken die Elterntiere auf, sodass sie ein neues Versteck für sich und ihren Nachwuchs suchen. Mithilfe von sogenannten Wildrettern in Form von modernen Infrarotgeräten lassen sich Tierkinder schon vor dem Mähen lokalisieren. Landwirte können Wildtiere auch während der Mahd schützen, indem sie Wiesen von innen nach außen bearbeiten und Schutzblenden an den Fahrzeugen verwenden. Nicht gemähte Randstreifen bieten Tieren Zuflucht und Lebensraum.
Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso gilt laut Naturschutzgesetz, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet werden dürfen. Landwirte sind dazu verpflichtet, den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit auch dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Dennoch werden in Deutschland jährlich schätzungsweise rund 100.000 Rehe durch Mähmaschinenarbeiten schwer verletzt oder getötet.
Die Tierrechtsorganisation hat in der Vergangenheit wiederholt Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet, die keine entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen und damit den leidvollen Tod von Wildtieren billigend in Kauf genommen haben – laut einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Biedenkopf ein strafbares Versäumnis.
Rehe und Feldhasen bringen ihre Jungen inmitten hochgewachsener Wiesen in scheinbar sichere Verstecke, wohin sie in regelmäßigen Abständen zum Säugen zurückkehren. Auf diese Weise schützen sie ihre Kinder vor Fressfeinden, die durch die Anwesenheit der Alttiere angelockt werden könnten. Bei nahender Gefahr reagieren die Tierbabys mit dem sogenannten Drückinstinkt und verharren regungslos am Boden ihres Versteckes – eine bewährte Methode gegenüber Fressfeinden.
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Nachricht vom 06.05.2016 |
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