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Nachricht vom 07.05.2016
Region
Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur war unterwegs
Das Geldbachtal stellt eine äußerst beliebte Motorradstrecke im Bereich der Polizeidirektion Montabaur dar, welches insbesondere an Wochenenden und Feiertagen auch durch auswärtige Zweiradführer und -gruppen stark frequentiert wird. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führte die Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur am Freitagnachmittag, 6. Mai in Isselbach Motorradkontrollen durch. Ziel war es, die Geeignetheit der Fahrzeugführer und den technischen Zustand der Fahrzeuge zu prüfen.
Symbolfoto WW-Kurier.Isselbach / Westerwald / Gelbachtal. Weiterhin führten Bürger und Ortsvorsteher Beschwerde, dass insbesondere am Wochenende durch den Zweiradverkehr die Lärmbelastung erheblich ansteigt. Besonders verärgert sind die Anwohner des Gelbachtals über Zweiradfahrer, die ihre Schalldämpferanlagen manipulieren, um so durch besonders hohe Schallpegel auf sich aufmerksam zu machen.

Von der Kontrollgruppe wurden 79 Zweiräder angehalten und einer eingehenden Kontrolle unterzogen. An zwei ausländischen Motorrädern wurden Manipulationen an den Schalldämpferanlagen festgestellt. Hier wurde je eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zu Sicherstellung des Bußgeldverfahrens erhoben.

Weiterhin wurden 8 Ordnungswidrigkeitenanzeigen vorgelegt und 15 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. 17 Motorradfahrer müssen eine Mängelbeseitigung im Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens nachweisen.

Zwei Motorradfahrern musste die Weiterfahrt aufgrund technischer Veränderungen untersagt werden. Bei einem Motorrad wurde ein bis auf die Karkasse abgefahrener Hinterradreifen festgestellt. Dieses Fahrzeug wurde von einem durch den Betroffenen verständigten Reifenhändler vor Ort aufgeladen und abgeholt.

Die Polizei weist besonders daraufhin, dass viele technische Veränderungen, insbesondere Veränderungen der Schalldämpferanlagen und Eingriffe in die Brems- und Lenkeinrichtung, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesen Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Auf die Betroffen kommt ein hohes Bußgeld zu. Weiterhin steht dem Motorradfahrer für den Zeitraum bis zur Erteilung einer Betriebserlaubnis sein Motorrad für die Ausübung seines Hobbys nicht zur Verfügung.
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