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Nachricht vom 23.06.2016 |
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Region |
Grünes Licht für die Badeseen im Land |
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Zum kalendarischen Sommeranfang am 21. Juni gibt Umweltministerin Ulrike Höfken grünes Licht für unbeschwertes Badevergnügen in Rheinland-Pfalz: „Die Wasserqualität ist in allen untersuchten und von der Europäischen Union anerkannten Badeseen im Land ausgezeichnet“, sagte Höfken. |
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Region. Offiziell hat die Badesaison im Land am 1. Juni begonnen und dauert bis zum 31. August. Bei den im Mai von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesuntersuchungsamt (LUA) durchgeführten Voruntersuchungen sei wie im vergangenen Jahr durchweg eine gute hygienische Wasserqualität festgestellt worden, so Höfken. Insgesamt seien in diesem Jahr 67 Seen im Land als Badegewässer gelistet.
Die gute Badewasserqualität in Rheinland-Pfalz hatte die EU-Kommission bereits in ihrem am 25. Mai vorgelegten Bericht für die Badesaison 2015 bestätigt. Damit das Badevergnügen ungetrübt genossen werden kann, untersuchen die Gesundheitsämter in Zusammenarbeit mit dem LUA die Wasserqualität an den offiziellen Badestellen regelmäßig auf Keimbelastungen. Zusätzlich untersucht das Landesamt für Umwelt (LfU) die Badegewässer auf Massenentwicklungen von Cyanobakterien (Blaualgen), da diese zum Beispiel Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Betroffene Gewässer bleiben so lange unter Beobachtung, bis keine Gesundheitsrisiken mehr bestehen.
Wie im vergangenen Jahr sind zwei offizielle Badegewässer aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes während der diesjährigen Badesaison mit einem permanenten Badeverbot belegt. Dabei handelt es sich zum einen um den Steinhäuserwühlsee bei Speyer, der von chemisch verunreinigtem Grundwasser angeströmt wird. Zum anderen bleibt der Neuhofener Altrhein im Rhein-Pfalz-Kreis aufgrund von Cyanobakterien (Blaualgen) gesperrt.
Zum Erhalt der hervorragenden Wasserqualität bittet Ministerin Höfken die Badegäste um umweltbewusstes Verhalten an den natürlichen Gewässern: „Die Badeseen sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, die es im Sinne einer nachhaltigen Nutzung zu respektieren und zu schützen gilt. Ein sorgsamer Umgang mit den Gewässern, die Schonung der Uferrandzonen und Vermeidung von Abfall sind aktive Beiträge für die ökologische Qualität der Gewässer.“ Das Umweltministerium bittet in diesem Zusammenhang auch darum, auf das Füttern und Anlocken von Wasservögeln und Fischen zu verzichten, um Verunreinigungen an Badestellen einzudämmen.
„Sicherheit geht vor. Deshalb ist das Schwimmen nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen“, stellte Höfken klar. Flusswasser sei aus hygienischen Gründen grundsätzlich als gesundheitlich bedenklich anzusehen. In Rheinland-Pfalz sei daher kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen. Wegen der nicht auszuschließenden Infektionsgefahr und den Gefahren durch den Schiffsverkehr und der zum Teil starken Strömung auf den großen Flüssen rät das Umweltministerium generell vom Baden in Fließgewässern ab.
Mehr Information zu den Badeseen im Internet:
Übersichtskarten, Steckbriefen und aktuelle Messwerte zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern stehen im „Badegewässer-Atlas“ unter www.badeseen.rlp.de |
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Nachricht vom 23.06.2016 |
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