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Nachricht vom 27.06.2016 |
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Politik |
Sitzung Bau-, Wald- und Umweltausschuss der Stadt Hachenburg |
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Ausgangspunkt der Sitzung des Bau-, Wald- und Umweltausschusses der Stadt Hachenburg am 16. Juni war der Ziegelhütter Weg, wo sich die Ausschussmitglieder einen Überblick über die vorhandene Baumreihe im Gehwegbereich machen konnten. Aufgrund der Baum- und Wurzelgröße treten mittlerweile Schäden am Gehweg sowie der Fahrbahn auf. |
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Hachenburg. Die 30 Zentimeter dicken Stämme engen den Gehweg so sehr ein, dass die vorgegebene Mindestbreite nicht mehr gegeben ist und die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Der Ausschuss sprach sich daher letztlich für eine Fällung der Bäume aus. Darüber hinaus wurde sich vor Ort ein Bild über den vorgesehenen Umbau eines Wohnhauses in der Königsberger Straße gemacht.
Nach diesen Ortsbesichtigungen wurde die Sitzung im Vogtshof fortgeführt. Der Erste Beigeordnete, Marcus Franke, gab zunächst bekannt, dass die Planungen für den Ausbau der Stadtstraße „Am Schwimmbad“ im Gange sind. Darüber hinaus wurde ein Eilbeschluss für den Kauf eines Anwesens in der Steinebacher Straße gefasst. Zudem konnte er berichten, dass der Parkplatz in der Borngasse in Kürze ausgebaut wird und das Haus Breuer in der Färberstraße zwischenzeitlich abgerissen wurde. Weiterhin zeigte er sich erfreut darüber, dass der restaurierte Löwenbrunnen inklusive des goldenen Löwen Ende Juni auf den Alten Markt zurückkehrt.
Im Anschluss stellte der Vorsitzende die geplante Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Stollmigswiese“ vor. Die Ausschussmitglieder fassten eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Stadtrat, wonach der Bebauungsplan nunmehr nach Durchführung des Verfahrens als Satzung beschlossen werden soll.
Zum Ende der Sitzung erläuterte Bauamtsleiter Björn Oettgen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alpenroder Straße 31“. Die Mitglieder des Bau-, Wald- und Umweltausschusses sprachen eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat aus, wonach über die während der Offenlage der Planunterlagen eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden wird und der Bebauungsplan abschließend als Satzung beschlossen wird.
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Nachricht vom 27.06.2016 |
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