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Nachricht vom 02.07.2016
Region
Verkehrsunfälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen
Fahruntüchtige Autofahrer beschäftigten die Polizei Montabaur am Wochenende. So wurde ein volltrunkener 19-Jähriger, der benebelt in eine Hecke fuhr, zum künftigen Fußgänger. Seinen Führerschein abgeben musste ein weiterer betrunkener junger Mann, der von der Straße abkam. Wegen seines Drogenkonsums wurde ein dritter junger Fahrer aus dem Verkehr gezogen.
SymbolfotoHillscheid, Raiffeisenstraße. Am 2. Juli, gegen 2 Uhr, kam ein 19-jähriger Fahrzeugführer aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen von der Fahrbahn ab und fuhr in eine Hecke. Er blieb hierbei unverletzt – an Fahrzeug und Hecke entstand Sachschaden. Es stellte sich schnell heraus, dass der Fahrzeugführer kaum noch auf seinen Beinen stehen konnte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2 Promille. Es musste eine Blutprobe entnommen werden und eine entsprechende Unfallanzeige gefertigt werden. Der Führerschein des jungen Mannes wurde sichergestellt - diesen wird er höchstwahrscheinlich dauerhaft nicht mehr zurück erhalten.

Oberhaid, L313. Am 3. Juli, gegen 2:25 Uhr, kam ein 24-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Selters, ohne Beteiligung Dritter, von der Straße ab. Der Fahrzeugführer, der alleine im Fahrzeug saß, verletzte sich hierbei so stark, dass er zunächst im Krankenhaus aufgenommen werden musste. Die Verletzung war allerdings nicht lebensgefährlich. An dem Fahrzeug entstand Totalschaden. Es stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer alkoholisiert war. Aus diesem Grund wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Auch sein Führerschein wurde sichergestellt.

Höhr-Grenzhausen. Am 3. Juli gegen 2:15 Uhr wurde ein 21-jähriger Fahrzeugführer aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen angehalten und kontrolliert. Während der Verkehrskontrolle entstand der Eindruck, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ein Schnelltest bestätigte das. Im weiteren Verlauf musste dem Mann eine Blutprobe entnommen werden. Sein Führerschein wurde sichergestellt und entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Der Mann wird mindestens mit einem Bußgeld, sowie einem Fahrverbot rechnen müssen.
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