WW-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
Nachricht vom 20.07.2016 |
|
Region |
Kostenfreie geführte Wanderung durch die Brexbach-Auen |
|
Durch die Brexbach-Auen zu den Landshuber Weihern in Höhr-Grenzhausen Treff um 11 Uhr am Samstag, 23. Juli am Hotel Heinz Diese Wanderung des Angebotes der Kannenbäckerland-Touristik-Service startet um 11 Uhr an der Rezeption des Hotel Heinz und führt über den erst gepflasterten, später gekiesten Weg entlang der Liegewiese hinab zu den Weihern. |
|
Höhr-Grenzhausen. An den Teichen entlang geht es über einen Trampelpfad entlang des Brexbachs bis zum „Schwarzen Meer“. Danach weiter bis zur 6-Wege-Kreuzung mit der Schutzhütte „Am Stern“. Von dort führt die Wanderung in Richtung Vorderster Bach und Hinterster Bach, die gemeinsam den Brexbach bilden. Kurze Zeit später sieht man schon den 1. Landshuber Weiher (mit Schilf & Hechten). Schnell folgt der 2. Weiher (mit Karpfen und einer Hütte am anderen Ufer) und dann auch schon der 3. Weiher (mit Seerosen). Durch idylische Waldpassagen geht es in Richtung Schutzhütte „Struthen“ weiter. Über den Walderlebnis-Pfad kommt man zum Waldparkplatz Am Flürchen „aus dem Wald“. Hier bietet sich dann eine Rast in der Waldgaststube am Flürchen an. Von dort führt der direkte Weg (rund 300 Meter) wieder zurück zum Ausgangspunkt am Hotel.
Die gesamt Länge der Wanderung beträgt circa 6,5 Kilometer und man sollte rund 2 bis 2,5 Stunden einplanen. Eine Voranmeldung wäre wünschenswert ist aber nicht zwingend erforderlich. Es bietet sich aber an, etwa 10 Minuten vor Beginn der Wanderung am Startpunkt zu sein.
Weitere Informationen und Voranmeldung: Kannenbäckerland-Touristik-Service • Höhr-Grenzhausen (02624-19433 oder hg@kannenbaeckerland.de) • Ransbach-Baumbach (02623-86500 oder rb@kannenbaeckerland.de) sowie bei den beteiligten Hotels: • Hotel Heinz (02624- 94300) • Hotel Hüttenmühle (02624-9547560) und • Hotel Zugbrücke Grenzau (02624-105-678) Alle geplanten Termine findet man auch im Internet unter www.kannenbaeckerland.de.
|
|
Nachricht vom 20.07.2016 |
www.ww-kurier.de |
|
|