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Nachricht vom 03.08.2016
Region
Zwei Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschaden
Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ereignete sich auf der B 8 bei Höchstenbach aufgrund zu schnellen Fahrens auf regennasser Fahrbahn. Zu einem Verkehrsunfallflucht mit geringerem Sachschaden in Hachenburg werden Zeugen gesucht.
Symbolfoto WW-KurierHöchstenbach. Am Mittwoch, 3. August, um 13.35 Uhr ereignete sich in der Gemarkung Höchstenbach, Bundesstraße 8 ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde.

Ein 64-jähriger PKW-Fahrer befuhr die Bundesstraße aus Richtung Höchstenbach kommend in Richtung Steinen. Auf regennasser Fahrbahn kam er hierbei aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern und landete anschließend im linken Straßengraben. Der Fahrzeugführer erlitt dadurch leichte Verletzungen. Der total beschädigte Sportwagen musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtsachschaden von mehreren tausend Euro.

Hachenburg. Am Mittwoch, 3. August in der Zeit von 11.15 Uhr - 11.40 Uhr ereignete sich in Hachenburg, Steinweg ein Verkehrsunfall bei dem Sachschaden entstand. Ein bisher unbekannter Fahrzeugführer befuhr den Steinweg aus Richtung Gehlert kommend in Richtung der Stadtmitte von Hachenburg. Hierbei kollidierte er mit dem linken Außenspiegel eines am rechten Fahrbahnrand abgestellten grauen PKW Nissan Note. Der unbekannte Unfallverursacher entfernte sich im Anschluss unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Sachschaden von circa 100 Euro zu kümmern.

Hinweise zum Unfallgeschehen oder dem flüchtigen Unfallverursacher bitte unter Telefon 02662/95580 an die Polizei Hachenburg.

Die Polizei Hachenburg weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat und kein „Kavaliersdelikt“ ist. Bereits ab einem Fremdschaden von 1000 Euro droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei Hachenburg empfiehlt:
Melden Sie lieber einen Verkehrsunfall sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auch die Hinterlassung eines Zettels ist nicht ausreichend. Sie möchten doch sicher auch nicht, dass ihr Eigentum beschädigt wird und Sie auf dem Schaden sitzen bleiben.
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