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Nachricht vom 26.08.2016 |
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Region |
„Bausünden der Vergangenheit“ werden erst jetzt sichtbar |
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Das gigantische Brückenbauwerk an der Schneidmühle, direkt an der L 281, hat seine Existenzberechtigung verloren. Um die Wasserrechte des ehemaligen Industriebetriebes Nisterhammer zu sichern, wurde ein aufwendiges und störanfälliges Bauwerk errichtet, das nun als „Industriedenkmal“ immer noch Fragen nach der Sinnhaftigkeit aufwirft. |
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Hachenburg. Ein einfaches Stauwehr hätte genügt, um dem Anspruch des Wasserrecht-Inhabers gerecht zu werden. Der Zulauf aus der „Großen Nister“ musste gesichert werden, als der Verkehrsknotenpunkt der „Schneidmühle“ neu geplant und gebaut wurde. Mehrfache bauliche Veränderungen waren nötig, bis das vollautomatische überdimensionierte Regulierungsbauwerk funktionstüchtig war. Millionen sind im Laufe der Zeit in dieses Projekt geflossen und haben seither stets – selbst bei Tiefbauexperten - für Kopfschütteln gesorgt. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein Teil des Wassers der Nister für den Zulauf in den Hammergraben ausreichend. Dann hatten die behördlichen Planer die Idee dort einen Stausee zu schaffen. Jetzt nach Stilllegung des Betriebes in Nister und (nach Abfindung) dem Verzicht auf das Wasserrecht ist der ehemalige Stausee verlandet, die Technik überflüssig und der Nisterhammer-Graben „ausgetrocknet“.
Zurück geblieben sind eine Ruine mit übertriebener Technik, eine befestigte Uferböschung und eine Menge von „Treibholz“ um das sich auch wieder gekümmert werden muss. Während sich jetzt Behördenvertreter verstärkt bemühen die „Flußperlmuschel-Bestände“ in heimischen Gewässern zu sichern, wird in diesem Zusammenhang auch deutlich, wie man damals den „ungehinderten Fischzug“ im Fließgewässer der Nister absichern wollte. Eine „Fischtreppe“ wurde als Ideallösung propagiert. Und wer sich heute diese „Fischtreppe“ anschaut, die jetzt offen erkennbar ist, der mag bezweifeln, ob jemals ein Fisch über diese Treppe in den Oberlauf der Nister „gewandert“ ist. „Petri-Jünger“ haben da eine ganz andere Erfahrung gemacht. Fische sollten zuerst die „Treppe“ hinauf und dann durch das kleines Rohr in das obere Bachbett gelangen… ob bei Hochwasser oder Niedrigwasser war nicht festgelegt worden.
Solange es im Bereich der heimischen Gewässer Inhaber von Wasserrecht-Besitzern gibt, die statt eine Mühle heute Turbinen zum eigenen Profit durch Stromgewinnung nutzen, brauchen sich die Umweltschützer nicht um eine Gesundung der Bestände von Fischen und anderen Lebewesen in den Flüssen und Seen bemühen. Da helfen auch keine Landesmittel für die Aktionen „Lachs 2000“ oder Aktion „Blau“. Der Gesetzgeber ist gefordert und muss Richtlinien schaffen, die dann behördlich auch umgesetzt werden. repa
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Nachricht vom 26.08.2016 |
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